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Rechtsprobleme bei Insolvenz eines ARGE-Partners
Zivil- und vergaberechtliche Folgen
Zusammenfassung Bauunternehmern schließen sich in der Praxis oftmals zu einer Projektgesellschaft zusammen, um ein konkretes Bauvorhaben auszuführen. Da es um keinen dauerhaften Zusammenschluss geht, wird für diese Arbeitsgemeinschaften (kurz: ARGEN) – so deren Bezeichnung in der Praxis – eine möglichst einfache Gesellschaftsform gewählt – nämlich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Diese hat allerdings keine Rechtspersönlichkeit), womit Forderungen gegen die Gesellschaft Forderungen gegen die Gesellschafter sind und Forderungen der Gesellschaft Forderungen aller Gesellschafter gemeinsam.
Rechtsprobleme bei Insolvenz eines ARGE-Partners
Zivil- und vergaberechtliche Folgen
Zusammenfassung Bauunternehmern schließen sich in der Praxis oftmals zu einer Projektgesellschaft zusammen, um ein konkretes Bauvorhaben auszuführen. Da es um keinen dauerhaften Zusammenschluss geht, wird für diese Arbeitsgemeinschaften (kurz: ARGEN) – so deren Bezeichnung in der Praxis – eine möglichst einfache Gesellschaftsform gewählt – nämlich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Diese hat allerdings keine Rechtspersönlichkeit), womit Forderungen gegen die Gesellschaft Forderungen gegen die Gesellschafter sind und Forderungen der Gesellschaft Forderungen aller Gesellschafter gemeinsam.
Rechtsprobleme bei Insolvenz eines ARGE-Partners
Zivil- und vergaberechtliche Folgen
Wiesinger, Christoph (author)
2019-01-01
8 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
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