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Aufhebung von Bauleitplänen
Wenn ein wirksam in Kraft getretener Bauleitplan wieder aufgehoben werden soll, gelten gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ebenfalls die Vorschriften über die Aufstellung eines Bauleitplanes. Folge ist, dass auch in diesem Fall ein eigenes Verfahren durchlaufen werden muss, welches auf die Aufhebung eines Bauleitplanes gerichtet ist. Voraussetzung für ein solches ist die Erforderlichkeit der Aufhebung des Bauleitplanes (entsprechend der Planung gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB).
Aufhebung von Bauleitplänen
Wenn ein wirksam in Kraft getretener Bauleitplan wieder aufgehoben werden soll, gelten gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ebenfalls die Vorschriften über die Aufstellung eines Bauleitplanes. Folge ist, dass auch in diesem Fall ein eigenes Verfahren durchlaufen werden muss, welches auf die Aufhebung eines Bauleitplanes gerichtet ist. Voraussetzung für ein solches ist die Erforderlichkeit der Aufhebung des Bauleitplanes (entsprechend der Planung gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB).
Aufhebung von Bauleitplänen
Wirth, Axel (author) / Schneeweiß, André (author)
Öffentliches Baurecht praxisnah ; Chapter: 7 ; 79
2024-01-23
1 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Die Aufstellung von Bauleitplänen
UB Braunschweig | 2000
|Planerische Vorsorge für Ausgleich und Ersatz in Bauleitplänen
TIBKAT | 1996
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