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Städtebauliche Gestaltungsvorgaben aus rechtlicher Sicht
Die Grundproblematik gilt der städtebaulichen Gestaltung. Leider spricht das geltende Recht nicht von ihr. Dieses sucht die Gestaltung der einzelnen Bauten und verlässt sich im übrigen darauf, dass über Zonenplan, Baulinien- und Gestaltungspläne sowie Ästhetik am Bau eine planerisch vertretbare Gesamtwirkung herauskommt. Das, was gegenüber dem Siedlungsgeschehen fehlt, das ist die adäquate Fragestellung und ein darauf abgestimmtes Recht, ist doch offen, ob das Recht städtebauliche Gestaltung «vorschreiben» und durchsetzen kann.
Städtebauliche Gestaltungsvorgaben aus rechtlicher Sicht
Die Grundproblematik gilt der städtebaulichen Gestaltung. Leider spricht das geltende Recht nicht von ihr. Dieses sucht die Gestaltung der einzelnen Bauten und verlässt sich im übrigen darauf, dass über Zonenplan, Baulinien- und Gestaltungspläne sowie Ästhetik am Bau eine planerisch vertretbare Gesamtwirkung herauskommt. Das, was gegenüber dem Siedlungsgeschehen fehlt, das ist die adäquate Fragestellung und ein darauf abgestimmtes Recht, ist doch offen, ob das Recht städtebauliche Gestaltung «vorschreiben» und durchsetzen kann.
Städtebauliche Gestaltungsvorgaben aus rechtlicher Sicht
Lendi, Martin (author)
disP - The Planning Review ; 26 ; 14-19
1990-01-01
6 pages
Article (Journal)
Electronic Resource
German
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