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Schwerpunkt der Bauschäden beim Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhaus
Auf der Basis einer Auswertung von 13000 Bauschäden der vergangenen 15 Jahre (aus Fällen der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten) wird eine qualitative und quantitative Betrachtung der Ursachen vorgenommen. Maß- und Berechnungsfehler machen dabei 15 % aus, wobei die Vermessung der Lage auf dem Grundstück und der Höhenlage in der Verantwortung des Architekten steht und oft hohe Folgekosten (Abriß, Neubau) nach sich zieht. Industriell hergestellte Fertighäuser sind meist sehr genau, hier liegt das Problem in der Schnittstelle Keller/Haus. Auch hier haftet der Architekt. Weitere Vermessungsfehler betreffen Wohnfläche, Treppen oder Türen und Fenster. Mit 21 % bilden Feuchteschäden den größten Anteil, sie haben sogar noch zugenommen. Hier sollte der Architekt seiner Überwachungspflicht besonders sorgfältig nachkommen, da eine Regreßweiterleitung oft schwer ist. Feuchteschäden entstehen zum einen durch Grund- oder Schichtenwasser, was nur durch sorgfältige Voruntersuchungen (mit Erfassung längerfristiger Zeiträume) zu vermeiden ist. Bei Oberflächenwasser liegen die Fehler häufig in einer nicht als notwendig erkannten oder falsch ausgeführten Drainage. Auch der Rohrbruch durch falsches Verlegen und Setzungen gehört in diese Kategorie. Kondensatbildung ist meist ein Problem der späteren Nutzung des Kellers als beheizter Aufenthaltsraum. Hier muß der Architekt im Vorfeld die beabsichtigte Verwendung klären. Beschädigte Isolierungen können ebenfalls über die Überwachungspflicht auf den Architekten zurückfallen. Mit 17 % machen vorschriftswidrige oder auftragswidrige Baudurchführungen den zweitgrößten Schadensanteil aus. Klare Vorabsprachen mit dem Bauherrn und die frühzeitige Einbindung der Nachbarn wirken hier vorbeugend. Rißbildung und Einstürze (12 %), Materialveränderungen (4 %), Personenschäden (3 %), Probleme mit der Genehmigungsfähigkeit (5 %), Mischursachen (13 %) und sonstige Schäden (10 %) sind die weiteren Probleme, wobei auch hier die Überwachungspflicht des Architekten greift. Das gilt insbesondere für gewünschte Einsparungen seitens des Bauherrn, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, und die normgerechte Ausführung von Eigenleistungen. Erfahrungsgemäß wird bei Schäden zuerst das Resthonorar des Architekten einbehalten, und ein Einklagen dieses Betrages endet häufig mit einem Vergleich.
Schwerpunkt der Bauschäden beim Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhaus
Auf der Basis einer Auswertung von 13000 Bauschäden der vergangenen 15 Jahre (aus Fällen der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten) wird eine qualitative und quantitative Betrachtung der Ursachen vorgenommen. Maß- und Berechnungsfehler machen dabei 15 % aus, wobei die Vermessung der Lage auf dem Grundstück und der Höhenlage in der Verantwortung des Architekten steht und oft hohe Folgekosten (Abriß, Neubau) nach sich zieht. Industriell hergestellte Fertighäuser sind meist sehr genau, hier liegt das Problem in der Schnittstelle Keller/Haus. Auch hier haftet der Architekt. Weitere Vermessungsfehler betreffen Wohnfläche, Treppen oder Türen und Fenster. Mit 21 % bilden Feuchteschäden den größten Anteil, sie haben sogar noch zugenommen. Hier sollte der Architekt seiner Überwachungspflicht besonders sorgfältig nachkommen, da eine Regreßweiterleitung oft schwer ist. Feuchteschäden entstehen zum einen durch Grund- oder Schichtenwasser, was nur durch sorgfältige Voruntersuchungen (mit Erfassung längerfristiger Zeiträume) zu vermeiden ist. Bei Oberflächenwasser liegen die Fehler häufig in einer nicht als notwendig erkannten oder falsch ausgeführten Drainage. Auch der Rohrbruch durch falsches Verlegen und Setzungen gehört in diese Kategorie. Kondensatbildung ist meist ein Problem der späteren Nutzung des Kellers als beheizter Aufenthaltsraum. Hier muß der Architekt im Vorfeld die beabsichtigte Verwendung klären. Beschädigte Isolierungen können ebenfalls über die Überwachungspflicht auf den Architekten zurückfallen. Mit 17 % machen vorschriftswidrige oder auftragswidrige Baudurchführungen den zweitgrößten Schadensanteil aus. Klare Vorabsprachen mit dem Bauherrn und die frühzeitige Einbindung der Nachbarn wirken hier vorbeugend. Rißbildung und Einstürze (12 %), Materialveränderungen (4 %), Personenschäden (3 %), Probleme mit der Genehmigungsfähigkeit (5 %), Mischursachen (13 %) und sonstige Schäden (10 %) sind die weiteren Probleme, wobei auch hier die Überwachungspflicht des Architekten greift. Das gilt insbesondere für gewünschte Einsparungen seitens des Bauherrn, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, und die normgerechte Ausführung von Eigenleistungen. Erfahrungsgemäß wird bei Schäden zuerst das Resthonorar des Architekten einbehalten, und ein Einklagen dieses Betrages endet häufig mit einem Vergleich.
Schwerpunkt der Bauschäden beim Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhaus
Langen, U. (author)
Das Bauzentrum ; 47 ; 80-83
1999
4 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
German
Online Contents | 1975
|British Library Online Contents | 2002
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