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VOC-Richtlinie der EG - Stand der nationalen Umsetzung
Die im März 1999 in Kraft getretene Lösemittelrichtlinie der EU wurde in Deutschland zwar noch nicht umgesetzt. Die Verbände der Holz- und Möbelindustrie erarbeiteten aber bereits einen Ratgeber VOC-Richtlinie, um die vorwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Branche bei der Anwendung emissionsarmer Lackierverfahren zu unterstützen. Während das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Anlagen erst ab einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 kg pro Stunde erfaßt, gilt die EU-Richtlinie bereits für Anlagen mit einem Wert von 8,5 kg pro Stunde und sieht eine Reduzierung auf das 1,5fache der Zielemission bis spätestens 2005 vor. Die Zielemission ist zu errechnen aus der Menge der im Beschichtungsstoff enthaltenen Feststoffe. Die tatsächliche Lösemittelemission ist nach der VOC-Richtlinie zu bestimmen aus einer Massenbilanz der Lösemittel, die die ein- und ausgehenden Mengen sowie die diffusen Emissionen umfaßt. Weitere bestimmende Größen sind das Lackauftragsverfahren und der dabei geltende Auftragswirkungsgrad (zu bestimmen aus Overspray und Lackverbrauch) und die Art der Nachbehandlung (Trocknung durch Strahlung oder Umluft). In der Holz- und Möbelindustrie können VOC-Emissionen nur durch den Einsatz möglichst weniger Lösemittel vermieden werden. Die Zielemission gemäß EU-Richtlinie kann jedoch nicht aus dem Feststoffanteil der Lacke bestimmt werden, und auch die Stoffströme zur Ermittlung der Emissionen sind nur schwer zu quantifizieren.
VOC-Richtlinie der EG - Stand der nationalen Umsetzung
Die im März 1999 in Kraft getretene Lösemittelrichtlinie der EU wurde in Deutschland zwar noch nicht umgesetzt. Die Verbände der Holz- und Möbelindustrie erarbeiteten aber bereits einen Ratgeber VOC-Richtlinie, um die vorwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Branche bei der Anwendung emissionsarmer Lackierverfahren zu unterstützen. Während das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Anlagen erst ab einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 kg pro Stunde erfaßt, gilt die EU-Richtlinie bereits für Anlagen mit einem Wert von 8,5 kg pro Stunde und sieht eine Reduzierung auf das 1,5fache der Zielemission bis spätestens 2005 vor. Die Zielemission ist zu errechnen aus der Menge der im Beschichtungsstoff enthaltenen Feststoffe. Die tatsächliche Lösemittelemission ist nach der VOC-Richtlinie zu bestimmen aus einer Massenbilanz der Lösemittel, die die ein- und ausgehenden Mengen sowie die diffusen Emissionen umfaßt. Weitere bestimmende Größen sind das Lackauftragsverfahren und der dabei geltende Auftragswirkungsgrad (zu bestimmen aus Overspray und Lackverbrauch) und die Art der Nachbehandlung (Trocknung durch Strahlung oder Umluft). In der Holz- und Möbelindustrie können VOC-Emissionen nur durch den Einsatz möglichst weniger Lösemittel vermieden werden. Die Zielemission gemäß EU-Richtlinie kann jedoch nicht aus dem Feststoffanteil der Lacke bestimmt werden, und auch die Stoffströme zur Ermittlung der Emissionen sind nur schwer zu quantifizieren.
VOC-Richtlinie der EG - Stand der nationalen Umsetzung
VOC regulation of the EU - Status of the national conversion
Baums, M.A. (author)
1999
11 Seiten, 2 Bilder, 4 Tabellen
Conference paper
German
Eckpunktepapier - Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms
British Library Online Contents | 2002
Stand der Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht
DOAJ | 1989
|Stand der Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht
DOAJ | 1989
|Umsetzung der wasserrechtlichen EG-Richtlinie
British Library Online Contents | 1998
|AKTUELL - Eckpunktepapier -- Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms
Online Contents | 2002