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Die Bedingungen für die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Holzprodukte (Möbel und flächige Produkte wie z.B. Innentüren, Paneele, Laminatfußböden, Fertigparkett) wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens entwickelt und in der Richtlinie RAL-UZ 38 neu formuliert. Die Kriterien sind: Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft; geringe Formaldehydemission (0,1 ppm Konzentration im Prüfraum) von Holzwerkstoffen; flüssige Beschichtungsstoffe mit einem Lösemittelgehalt von maximal 200 g/l (bei flächigen Produkten) bzw. 420 g/l (bei Möbeln) und ohne Anteil krebserzeugender Stoffe oder toxischer Schwermetalle; Hilfsstoffe ohne halogenorganische Verbindungen; Emission leichtflüchtiger organischer Verbindungen (VOC, Siedepunkt unter 250 Grad C) maximal 600 Mikrogramm pro m 3, Emission schwerflüchtiger organischer Verbindungen (Siedepunkt über 250 Grad C) maximal 100 Mikrogramm pro m 3 bei Möbeln und flächigen Produkten; Formaldehydemission bei Nutzung unter 0,05 ppm; luftdurchlässige Verpackung; keine problematisch zu entsorgenden Materialschutzmittel; Verbraucherinformationen über Verschleißteile, Reparaturservice, verwendete Materialien, Strapazierfähigkeit. Das Verfahren zur Prüfung der Emission von Formaldehyd und anderer VOC wird einschließlich der Prüfkammermessung, der Analysevefahren und der zu berücksichtigenden Stoffe in einer Richtlinie der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) ausführlich beschrieben.
Die Bedingungen für die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Holzprodukte (Möbel und flächige Produkte wie z.B. Innentüren, Paneele, Laminatfußböden, Fertigparkett) wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens entwickelt und in der Richtlinie RAL-UZ 38 neu formuliert. Die Kriterien sind: Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft; geringe Formaldehydemission (0,1 ppm Konzentration im Prüfraum) von Holzwerkstoffen; flüssige Beschichtungsstoffe mit einem Lösemittelgehalt von maximal 200 g/l (bei flächigen Produkten) bzw. 420 g/l (bei Möbeln) und ohne Anteil krebserzeugender Stoffe oder toxischer Schwermetalle; Hilfsstoffe ohne halogenorganische Verbindungen; Emission leichtflüchtiger organischer Verbindungen (VOC, Siedepunkt unter 250 Grad C) maximal 600 Mikrogramm pro m 3, Emission schwerflüchtiger organischer Verbindungen (Siedepunkt über 250 Grad C) maximal 100 Mikrogramm pro m 3 bei Möbeln und flächigen Produkten; Formaldehydemission bei Nutzung unter 0,05 ppm; luftdurchlässige Verpackung; keine problematisch zu entsorgenden Materialschutzmittel; Verbraucherinformationen über Verschleißteile, Reparaturservice, verwendete Materialien, Strapazierfähigkeit. Das Verfahren zur Prüfung der Emission von Formaldehyd und anderer VOC wird einschließlich der Prüfkammermessung, der Analysevefahren und der zu berücksichtigenden Stoffe in einer Richtlinie der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) ausführlich beschrieben.
Umweltzeichen für emissionsarme Möbel - Anforderungen an Lacke und andere Werkstoffe
Ecolabel for emission-reduced furniture - Requirements for coatings and other materials
Plehn, W. (author)
1999
33 Seiten, 3 Bilder, 4 Tabellen, 29 Quellen
Conference paper
German
Möbel- und Innenausbau - Technik und Werkstoffe
Online Contents | 1999
Werkstoffe und Beschläge - Sichtbeton macht Möbel
Online Contents | 2001
Online Contents | 2008
British Library Online Contents | 2008
Wiley | 2008