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Flüssigkeitsundurchlässige Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
In der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom September 1986 sind in Paragraph 19g nach dem Vorsorgeprinzip Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verankert. Das Wasserhaushaltsgesetz wird umgesetzt durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) einschließlich deren Anhänge und durch die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VVAwS). Thema dieses Beitrags sind die Anforderungen an die Befestigung und die Abdichtung der Bodenflächen - insbesondere in Asphaltbauweise - und deren Lösung. Die Anforderungen an die Bodenflächen werden unterteilt in: 1. keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen hinaus, 2. stoffundurchlässige Fläche und 3. wie 1. aber mit Nachweis. Für Beton wird die Ausführung in einer 'Richtlinie Betonbau bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' behandelt, für Asphalt in dem in Kürze erscheinenden 'Merkblatt für die Herstellung flüssigkeitsundurchlässiger Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' (MfAUwS). Gußasphalt bietet als flüssigkeitsundurchlässige Schicht die größte Sicherheit auch durch seine fugenlose Verlegung in der Fläche.
Flüssigkeitsundurchlässige Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
In der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom September 1986 sind in Paragraph 19g nach dem Vorsorgeprinzip Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verankert. Das Wasserhaushaltsgesetz wird umgesetzt durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) einschließlich deren Anhänge und durch die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VVAwS). Thema dieses Beitrags sind die Anforderungen an die Befestigung und die Abdichtung der Bodenflächen - insbesondere in Asphaltbauweise - und deren Lösung. Die Anforderungen an die Bodenflächen werden unterteilt in: 1. keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen hinaus, 2. stoffundurchlässige Fläche und 3. wie 1. aber mit Nachweis. Für Beton wird die Ausführung in einer 'Richtlinie Betonbau bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' behandelt, für Asphalt in dem in Kürze erscheinenden 'Merkblatt für die Herstellung flüssigkeitsundurchlässiger Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen' (MfAUwS). Gußasphalt bietet als flüssigkeitsundurchlässige Schicht die größte Sicherheit auch durch seine fugenlose Verlegung in der Fläche.
Flüssigkeitsundurchlässige Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Peffekoven, W. (author)
Wasser und Boden ; 52 ; 83-85
2000
3 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle, 9 Quellen
Article (Journal)
German
Asphalt , Straßenbau , gefährlicher Stoff , Durchlässigkeit , Bauweise , Befestigung , Richtlinie , Norm , Gewässerschutz , Wasser , Sickerwasser , Deponieabdichtung
Sekundärbarrieren in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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