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Das Brennverhalten von Ausstattungsmaterialien unterliegt in fast allen Ländern behördlichen Bestimmungen zur Erhöhung des Schutzes vor Auswirkungen infolge eines Brandgeschehens. Im Zuge der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Staaten ist man bestrebt, einerseits die Prüfmethoden und andererseits die Klassifizierungskriterien für alle Produkte der Innenausstattung zu vereinheitlichen. Das Prinzip der Vereinheitlichung basiert darauf, dass das jeweilige Material der Innenausstattung solche Merkmale aufweisen muss, dass für den Einsatzbereich, für den es verwendet wird bei ordnungsgemäßer Instandhaltung, zweckentsprechender Verwendung, angemessener Nutzungsdauer und Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich ist und wesentliche Gebrauchseigenschaften erfüllt sind. Generell wird bei der Neuordnung der europäischen Brandschutzrichtlinien für Materialien der Innenausstattung unterschieden zwischen Materialien, die einer Rechtsvorschrift unterliegen und solchen, die keiner Nachweispflicht unterliegen. Da die europäische Normung zum Teil wesentlich von den bisher national üblichen Prüf- und Klassifizierungsverfahren abweicht, ist es notwendig, die Rechtsdokumente so anzupassen, dass sie unmittelbar in die neuen europäischen Klassifizierungssysteme übertragbar sind. Die Geschwindigkeit der Umsetzung klassischer nationaler Brandprüfung und Brandschutzklassifizierung hängt vor allem von der Bereitschaft der Industrie ab, möglichst rasch einheitliche europäische Normen für die Prüfung und Klassifizierung zu schaffen. Die Umsetzung in den nationalen Normenausschüssen und Brandschutzgremien erfolgt dann zügig, wenn bereits im Vorfeld der europäischen Normung parallel Harmonisierungsdokumente ausgearbeitet werden.
Das Brennverhalten von Ausstattungsmaterialien unterliegt in fast allen Ländern behördlichen Bestimmungen zur Erhöhung des Schutzes vor Auswirkungen infolge eines Brandgeschehens. Im Zuge der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Staaten ist man bestrebt, einerseits die Prüfmethoden und andererseits die Klassifizierungskriterien für alle Produkte der Innenausstattung zu vereinheitlichen. Das Prinzip der Vereinheitlichung basiert darauf, dass das jeweilige Material der Innenausstattung solche Merkmale aufweisen muss, dass für den Einsatzbereich, für den es verwendet wird bei ordnungsgemäßer Instandhaltung, zweckentsprechender Verwendung, angemessener Nutzungsdauer und Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich ist und wesentliche Gebrauchseigenschaften erfüllt sind. Generell wird bei der Neuordnung der europäischen Brandschutzrichtlinien für Materialien der Innenausstattung unterschieden zwischen Materialien, die einer Rechtsvorschrift unterliegen und solchen, die keiner Nachweispflicht unterliegen. Da die europäische Normung zum Teil wesentlich von den bisher national üblichen Prüf- und Klassifizierungsverfahren abweicht, ist es notwendig, die Rechtsdokumente so anzupassen, dass sie unmittelbar in die neuen europäischen Klassifizierungssysteme übertragbar sind. Die Geschwindigkeit der Umsetzung klassischer nationaler Brandprüfung und Brandschutzklassifizierung hängt vor allem von der Bereitschaft der Industrie ab, möglichst rasch einheitliche europäische Normen für die Prüfung und Klassifizierung zu schaffen. Die Umsetzung in den nationalen Normenausschüssen und Brandschutzgremien erfolgt dann zügig, wenn bereits im Vorfeld der europäischen Normung parallel Harmonisierungsdokumente ausgearbeitet werden.
Prüfung und Beurteilung des Brandverhaltens von textilen Ausstattungsmaterialien nach neuen europäischen Normen
Bauer, H. (author)
2000
6 Seiten, 3 Tabellen
Conference paper
German
Die Prüfung des Brandverhaltens von Kabeln
Tema Archive | 1992
|Methodik zur Beurteilung des Brandverhaltens von Metallkonstruktionen
Online Contents | 2007
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