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Die Industriebaurichtlinie - Betrachtungen aus Sicht des Rauch- und Wärmeabzuges
Die DIN 18 230 'Baulicher Brandschutz im Industriebau' und die Industriebaurichtlinie sind überarbeitet worden. Die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - M IndBauRL, Fassung März 2000) liegt zur Zeit zur Prüfung auf europäischer Ebene in Brüssel vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verabschiedete Richtlinie. Näher betrachtet werden folgende Schwerpunkte: Geltungsbereich (für Lager ab 9 m Höhe gilt die VDI-Richtlinie 3564 !); drei verschiedene Nachweisverfahren, um das Schutzziel erfüllen zu können (das vereinfachte Nachweisverfahren - ausreichend für die Praxis; dazu auch eine Auflistung über die zulässige Größe der Brandabschnittsflächen; das ingenieurmäßige Rechenverfahren nach DIN 18 230-1; die Rechenverfahren nach anerkannten Methoden des Brandschutzingenieurwesens); die Länge der Rettungswege - dazu Angaben über Längen von Rettungswegen; das Vorhandensein von Rauchabzügen (bei Flächen bis zu 200 m2 sind keine Rauchabzüge gefordert); Industriegebäude ohne und mit selbsttätiger Feuerlöschanlage; konstruktive Maßnahmen für Oberlichter mit Aufsatzkränzen aus PVC oder Aluminium (Abschnitt 5.11 Bedachungen); kritische Betrachtungen über die Vorgaben.
Die Industriebaurichtlinie - Betrachtungen aus Sicht des Rauch- und Wärmeabzuges
Die DIN 18 230 'Baulicher Brandschutz im Industriebau' und die Industriebaurichtlinie sind überarbeitet worden. Die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - M IndBauRL, Fassung März 2000) liegt zur Zeit zur Prüfung auf europäischer Ebene in Brüssel vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verabschiedete Richtlinie. Näher betrachtet werden folgende Schwerpunkte: Geltungsbereich (für Lager ab 9 m Höhe gilt die VDI-Richtlinie 3564 !); drei verschiedene Nachweisverfahren, um das Schutzziel erfüllen zu können (das vereinfachte Nachweisverfahren - ausreichend für die Praxis; dazu auch eine Auflistung über die zulässige Größe der Brandabschnittsflächen; das ingenieurmäßige Rechenverfahren nach DIN 18 230-1; die Rechenverfahren nach anerkannten Methoden des Brandschutzingenieurwesens); die Länge der Rettungswege - dazu Angaben über Längen von Rettungswegen; das Vorhandensein von Rauchabzügen (bei Flächen bis zu 200 m2 sind keine Rauchabzüge gefordert); Industriegebäude ohne und mit selbsttätiger Feuerlöschanlage; konstruktive Maßnahmen für Oberlichter mit Aufsatzkränzen aus PVC oder Aluminium (Abschnitt 5.11 Bedachungen); kritische Betrachtungen über die Vorgaben.
Die Industriebaurichtlinie - Betrachtungen aus Sicht des Rauch- und Wärmeabzuges
Napromski, T. (author)
Industriebau ; 46 ; 40-48
2000
8 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 13 Quellen
Article (Journal)
German
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