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Vertragsgestaltung und -abwicklung aus der Sicht des Ingenieurbüros
Bei der vertraglichen Abwicklung eines Projekts befindet sich der Ingenieur in einem Dreiecksverhältnis zwischen Bauherr (AG) und Unternehmer (AN). Vom AG hängt es ab, ob der Ingenieur gegenüber dem AN in der Rolle des 'Unparteiischen' oder als 'AG-Interessenvertreter' auftreten kann und über hohe oder geringe Entscheidungskompetenzen verfügt. Um diesen verschiedenen Anforderungen kundenspezifisch gerecht zu werden, ist große Flexibilität auf Seiten der Ingenieurbüros gefordert. In der Ausschreibungs- und Vergabephase liegt es weitgehend am Ingenieur, im Bauvertrag einen guten Kompromiß zwischen 'Flexibilität und Komplexität' zu finden. Er muß sich weiters darum bemühen, 'Kostenwahrheit', also ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Erlös einzelner Leistungselemente, zu fördern. Dies wird in erster Linie durch die 'Qualität der Ausschreibungsplanung' und die 'Klarheit der Zuordnung des Baugrundrisikos' beeinflußt. In der Bauphase ist in der letzten Zeit von seiten der AG eine Tendenz zum Formalismus zu erkennen, speziell bei der Behandlung von Zusatzangeboten und -forderungen. Der Hauptgrund dafür dürfte juristischer Natur sein. Aus der Sicht des Ingenieurs sollte die Priorität jedoch bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und nicht bei der Vorbereitung auf einen Rechtsstreit liegen. Ein Ersatz von Formalbestimmungen durch im Bauvertrag verankerte Formulierungen der legitimen Interessen des AG ist diesem Ziel förderlich.
Vertragsgestaltung und -abwicklung aus der Sicht des Ingenieurbüros
Bei der vertraglichen Abwicklung eines Projekts befindet sich der Ingenieur in einem Dreiecksverhältnis zwischen Bauherr (AG) und Unternehmer (AN). Vom AG hängt es ab, ob der Ingenieur gegenüber dem AN in der Rolle des 'Unparteiischen' oder als 'AG-Interessenvertreter' auftreten kann und über hohe oder geringe Entscheidungskompetenzen verfügt. Um diesen verschiedenen Anforderungen kundenspezifisch gerecht zu werden, ist große Flexibilität auf Seiten der Ingenieurbüros gefordert. In der Ausschreibungs- und Vergabephase liegt es weitgehend am Ingenieur, im Bauvertrag einen guten Kompromiß zwischen 'Flexibilität und Komplexität' zu finden. Er muß sich weiters darum bemühen, 'Kostenwahrheit', also ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Erlös einzelner Leistungselemente, zu fördern. Dies wird in erster Linie durch die 'Qualität der Ausschreibungsplanung' und die 'Klarheit der Zuordnung des Baugrundrisikos' beeinflußt. In der Bauphase ist in der letzten Zeit von seiten der AG eine Tendenz zum Formalismus zu erkennen, speziell bei der Behandlung von Zusatzangeboten und -forderungen. Der Hauptgrund dafür dürfte juristischer Natur sein. Aus der Sicht des Ingenieurs sollte die Priorität jedoch bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und nicht bei der Vorbereitung auf einen Rechtsstreit liegen. Ein Ersatz von Formalbestimmungen durch im Bauvertrag verankerte Formulierungen der legitimen Interessen des AG ist diesem Ziel förderlich.
Vertragsgestaltung und -abwicklung aus der Sicht des Ingenieurbüros
Contractual aspects from the perspective of the consulting engineer
Purrer, W. (author)
2000
6 Seiten, 7 Bilder, 1 Quelle
Conference paper
German
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