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Europäische technische Zulassungen - aktuelle Entwicklungen
Traditionell sind in Deutschland allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch innovationsfördernde Instrumente. Die Bauordnungen eröffnen diesen Weg des Verwendbarkeitsnachweises für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie bei wesentlichen Abweichungen von technischen Regeln, soweit nicht allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse vorgeschrieben sind. Europäische technische Zulassungen (ETA) kann es nur für Bauprodukte, nicht für Bauarten geben; für letztere bleibt es bei der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Sind für ein Bauprodukt weder harmonisierte noch anerkannte Normen bekannt gemacht, ist die Brauchbarkeit durch eine ETA nachzuweisen. Eine ETA wird auf schriftlichen Antrag des Herstellers oder seine Vertreters in der EU durch eine europäische Zulassungstelle i.d.R. für 5 Jahre erteilt und gilt in der gesamten EU. Leitlinien sollen insbesondere enthalten: - den Geltungsbereich, - konkrete Anforderungen an das Produkt, - Prüfverfahren und Methoden zur Auswertung und Beurteilung der Prüfergebnisse, - die Verfahren zur werkseigenen Produktionskontrolle, - die Geltungsdauer der ETA. Im Beitrag wird eingegangen auf den Stand der Arbeiten im europäischen Zulassungsbereich. Bereiche, für die Leitlinien fertig gestellt sind oder erarbeitet werden, werden genannt. Die Bereiche, die für die Erteilung von Zulassungen ohne Leitlinien freigegeben sind, werden aufgeführt. Insbesondere wird eingegangen auf folgende Leitpapiere: 1. Stufen und Klassen, 2. Gefährliche Substanzen, 3. Übergangsvorschriften. Im letzen Abschnitt wird Stellung genommen zur Umsetzung europäischer Regelungen in nationales Recht.
Europäische technische Zulassungen - aktuelle Entwicklungen
Traditionell sind in Deutschland allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch innovationsfördernde Instrumente. Die Bauordnungen eröffnen diesen Weg des Verwendbarkeitsnachweises für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie bei wesentlichen Abweichungen von technischen Regeln, soweit nicht allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse vorgeschrieben sind. Europäische technische Zulassungen (ETA) kann es nur für Bauprodukte, nicht für Bauarten geben; für letztere bleibt es bei der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Sind für ein Bauprodukt weder harmonisierte noch anerkannte Normen bekannt gemacht, ist die Brauchbarkeit durch eine ETA nachzuweisen. Eine ETA wird auf schriftlichen Antrag des Herstellers oder seine Vertreters in der EU durch eine europäische Zulassungstelle i.d.R. für 5 Jahre erteilt und gilt in der gesamten EU. Leitlinien sollen insbesondere enthalten: - den Geltungsbereich, - konkrete Anforderungen an das Produkt, - Prüfverfahren und Methoden zur Auswertung und Beurteilung der Prüfergebnisse, - die Verfahren zur werkseigenen Produktionskontrolle, - die Geltungsdauer der ETA. Im Beitrag wird eingegangen auf den Stand der Arbeiten im europäischen Zulassungsbereich. Bereiche, für die Leitlinien fertig gestellt sind oder erarbeitet werden, werden genannt. Die Bereiche, die für die Erteilung von Zulassungen ohne Leitlinien freigegeben sind, werden aufgeführt. Insbesondere wird eingegangen auf folgende Leitpapiere: 1. Stufen und Klassen, 2. Gefährliche Substanzen, 3. Übergangsvorschriften. Im letzen Abschnitt wird Stellung genommen zur Umsetzung europäischer Regelungen in nationales Recht.
Europäische technische Zulassungen - aktuelle Entwicklungen
European technical permissions - current developments
Bossenmayer, H.J. (author)
2000
7 Seiten, 8 Tabellen
Article (Journal)
German
Europäische technische Zulassungen - aktuelle Entwicklungen
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