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Brandschutz in Tunnelanlagen. Neubau und Ertüchtigung
Bis 1985 gab es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für den Brandschutz in Straßentunneln. Die seitdem gültigen RABT wurde 1994 aktualisiert, doch immer noch fehlen Regelwerke für die Tunnel von Vollbahnen. Die in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen aus Brandkatastrophen zeigen einen erhöhten Handlungsbedarf sowohl für die Planung neuer Tunnelbauten wie auch für die Verbesserung bestehender. Vorderste Forderung sind Maßnahmen, die den Tunnelnutzern eine Selbstrettung ermöglichen. Zunächst werden Pannenbuchten benötigt. Ausreichende und gut beschilderte Fluchtwege sowie eine Frischluftventilation, die Brandgase fernhält und ein Fliehen ermöglicht, sind elementar. Schutzräume, die auch hohen Temperaturen lange standhalten und das Eindringen von Brandgasen verhindern, ausreichend Frischluft liefern sowie eine Kommunikation nach außen ermöglichen, sind bei größeren Tunnelllängen notwendig. Rettungsstollen können sowohl als Fluchtwege genutzt werden wie auch der Brandbekämpfung und der Rettung dienen. Zur präventiven Gefahrenvermeidung ist Begegnungsverkehr zu minimieren, indem statt einer gemeinsamen zwei parallele Röhren gebaut werden. Die Anforderungen an ausreichende Entlüftungsanlagen sind hoch, sie sind jedoch meist vergleichsweise leicht nachrüstbar. Unter der Fahrbahn angeordnete Ventilationssysteme dienen nur der Abgasabführung und sind im Brandfall nicht ausreichend. Bei der Dimensionierung der Entlüftungsanlagen müssen die verkehrlichen Gegebenheiten wie Fahrzeugdichte, Tunnellänge usw. berücksichtigt werden. Alte Tunnelanlagen können durch einfache Sofortmaßnahmen zumindest etwas sicherer gemacht werden. Dazu gehören Feuerlöscher, Notbeleuchtung, Wegekennzeichnungen, Lautsprechereinrichtungen, Leerrohre zur Löschwasserversorgung und brandgeschützte Leitungen des Notsystems sowie nach Möglichkeit ein Rauchabzugssystem. Unzureichend ist das Sicherheitskonzept der DB in den Tunnelanlagen. Hier sind die genannten Mindeststandards nötig. Neben dem direkten Personenschutz ist auch der Bauliche Brandschutz von Bedeutung, da die entstehenden hohen Temperaturen die Tunnelauskleidungen erheblich schädigen können. Hier sind vor allem die Betonabplatzungen zu nennen, die in neuen Baustoffen durch Zumischung von Polyurethanfasern verhindert werden können.
Brandschutz in Tunnelanlagen. Neubau und Ertüchtigung
Bis 1985 gab es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für den Brandschutz in Straßentunneln. Die seitdem gültigen RABT wurde 1994 aktualisiert, doch immer noch fehlen Regelwerke für die Tunnel von Vollbahnen. Die in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen aus Brandkatastrophen zeigen einen erhöhten Handlungsbedarf sowohl für die Planung neuer Tunnelbauten wie auch für die Verbesserung bestehender. Vorderste Forderung sind Maßnahmen, die den Tunnelnutzern eine Selbstrettung ermöglichen. Zunächst werden Pannenbuchten benötigt. Ausreichende und gut beschilderte Fluchtwege sowie eine Frischluftventilation, die Brandgase fernhält und ein Fliehen ermöglicht, sind elementar. Schutzräume, die auch hohen Temperaturen lange standhalten und das Eindringen von Brandgasen verhindern, ausreichend Frischluft liefern sowie eine Kommunikation nach außen ermöglichen, sind bei größeren Tunnelllängen notwendig. Rettungsstollen können sowohl als Fluchtwege genutzt werden wie auch der Brandbekämpfung und der Rettung dienen. Zur präventiven Gefahrenvermeidung ist Begegnungsverkehr zu minimieren, indem statt einer gemeinsamen zwei parallele Röhren gebaut werden. Die Anforderungen an ausreichende Entlüftungsanlagen sind hoch, sie sind jedoch meist vergleichsweise leicht nachrüstbar. Unter der Fahrbahn angeordnete Ventilationssysteme dienen nur der Abgasabführung und sind im Brandfall nicht ausreichend. Bei der Dimensionierung der Entlüftungsanlagen müssen die verkehrlichen Gegebenheiten wie Fahrzeugdichte, Tunnellänge usw. berücksichtigt werden. Alte Tunnelanlagen können durch einfache Sofortmaßnahmen zumindest etwas sicherer gemacht werden. Dazu gehören Feuerlöscher, Notbeleuchtung, Wegekennzeichnungen, Lautsprechereinrichtungen, Leerrohre zur Löschwasserversorgung und brandgeschützte Leitungen des Notsystems sowie nach Möglichkeit ein Rauchabzugssystem. Unzureichend ist das Sicherheitskonzept der DB in den Tunnelanlagen. Hier sind die genannten Mindeststandards nötig. Neben dem direkten Personenschutz ist auch der Bauliche Brandschutz von Bedeutung, da die entstehenden hohen Temperaturen die Tunnelauskleidungen erheblich schädigen können. Hier sind vor allem die Betonabplatzungen zu nennen, die in neuen Baustoffen durch Zumischung von Polyurethanfasern verhindert werden können.
Brandschutz in Tunnelanlagen. Neubau und Ertüchtigung
Fire protection measures in tunnels. Planning and improvements
Kordina, K. (author)
Beton- und Stahlbetonbau ; 96 ; 133-137
2001
5 Seiten, 2 Bilder, 13 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz in Tunnelanlagen ‐ Neubau und Ertüchtigung
Wiley | 2001
|British Library Conference Proceedings | 2008
|IuD Bahn | 2001
|VdS-Fachtagung in Koln: Brandschutz in Tunnelanlagen
British Library Online Contents | 2006
VdS‐Fachtagung in Köln: Brandschutz in Tunnelanlagen
Wiley | 2006
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