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Brandschutzkonzepte in der chemischen Industrie. Produktionsanlagen
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz lasen sich drei Arten von Chemieanlagen unterscheiden: offene, ungeschützte Anlagen, offene Anlagen mit Wetterschutz, und geschlossene Gebäude. Anlagen ohne ständige Arbeitsplätze müssen keine besonderen Anforderungen an den baulichen Brandschutz erfüllen. Offene Anlagen mit Wetterschutzbekleidung aus polymeren Werkstoffen im Produktionsbereich müssen hingegen den Brandschutzanforderunegn entsprechen. Bei der richtigen brandschutztechnischen Auslegung ist die Größe und Verteilung der anzusetzenden Brandlasten zu berücksichtigen.Bei geschlossenen Gebäuden sind Bereiche unterschiedlicher Nutzung und unterschiedlicher Risiken, z.B. Produktionsbereiche und Lagerbereiche, räumlich voneinander zu trennen; der Mindestabstand sollte 20 m betragen. Brennbare Stoffe, die nicht unmittelbar für den Produktionsprozeß benötigt werden, sind außerhalb des Produktionsgebäudes zu lagern. Wesentlicher Faktor für die Verhinderung von größeren Bränden in Betrieben der chemischen Industrie ist die Brandfrüherkennung. Die vorhandene brandschutztechnische Infrastruktur, in Verbindung mit durch Atruimbauweise gegebenen günstigen Wärmeabzugsverhältnissen und durch Druckbehälter geschützten Brandlasten, führt bei der Bewertung nach DIN 18 230-1 in der Regel zu einer geringen erforderlichen Feuerwiderstandsdauer, die eine chemietypische und ungeschützte Stahltragkonstruktion erlaubt. In der chemischen Industrie kommt es trotz hoher Brandlasten in der Regel nur zu Entstehungsbränden, die durch die schnell wirkenden Komponenten des abwehrenden Brandschutzes nicht in voll entwickelte Brände übergehen. Mit der Industriebaurichtlinie und DIN 18 230-1 ist eine Grundlage für die Darstellung von Brandschutzkonzepten gegeben.
Brandschutzkonzepte in der chemischen Industrie. Produktionsanlagen
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz lasen sich drei Arten von Chemieanlagen unterscheiden: offene, ungeschützte Anlagen, offene Anlagen mit Wetterschutz, und geschlossene Gebäude. Anlagen ohne ständige Arbeitsplätze müssen keine besonderen Anforderungen an den baulichen Brandschutz erfüllen. Offene Anlagen mit Wetterschutzbekleidung aus polymeren Werkstoffen im Produktionsbereich müssen hingegen den Brandschutzanforderunegn entsprechen. Bei der richtigen brandschutztechnischen Auslegung ist die Größe und Verteilung der anzusetzenden Brandlasten zu berücksichtigen.Bei geschlossenen Gebäuden sind Bereiche unterschiedlicher Nutzung und unterschiedlicher Risiken, z.B. Produktionsbereiche und Lagerbereiche, räumlich voneinander zu trennen; der Mindestabstand sollte 20 m betragen. Brennbare Stoffe, die nicht unmittelbar für den Produktionsprozeß benötigt werden, sind außerhalb des Produktionsgebäudes zu lagern. Wesentlicher Faktor für die Verhinderung von größeren Bränden in Betrieben der chemischen Industrie ist die Brandfrüherkennung. Die vorhandene brandschutztechnische Infrastruktur, in Verbindung mit durch Atruimbauweise gegebenen günstigen Wärmeabzugsverhältnissen und durch Druckbehälter geschützten Brandlasten, führt bei der Bewertung nach DIN 18 230-1 in der Regel zu einer geringen erforderlichen Feuerwiderstandsdauer, die eine chemietypische und ungeschützte Stahltragkonstruktion erlaubt. In der chemischen Industrie kommt es trotz hoher Brandlasten in der Regel nur zu Entstehungsbränden, die durch die schnell wirkenden Komponenten des abwehrenden Brandschutzes nicht in voll entwickelte Brände übergehen. Mit der Industriebaurichtlinie und DIN 18 230-1 ist eine Grundlage für die Darstellung von Brandschutzkonzepten gegeben.
Brandschutzkonzepte in der chemischen Industrie. Produktionsanlagen
Frey, F.J. (author)
Industriebau ; 47 ; 16-25
2001
7 Seiten, 5 Bilder, 8 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz - Produktionsanlagen - Brandschutz in der chemischen Industrie
Online Contents | 2001
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