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Mindestzündenergien von Erdgasen und Erdgas-/Flüssiggas-/Luft-Gemischen aus dem Bereich der öffentlichen Gasversorgung
Es wurden die Mindestzündenergien (MZE) von ausgewählten Erdgasen und Erdgas-/Flüssiggas- /Luft-Gemischen, wie sie von Unternehmen der öffentlichen Gasversorgung verteilt werden, nach einer von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig entwickelten und in Deutschland allgemein anerkannten Messmethode experimentell ermittelt. Die so ermittelten Mindestzündenergien für Methan (0,31 +- 0,01 mJ) und Propan (0,24 +- 0,01 mJ) stimmen mit den Werten aus der Literatur überein. Die Mindestzündenergie von Gasgemischen ist abhängig von deren Zusammensetzung. Sie nimmt mit zunehmendem Anteil an höheren Kohlenwasserstoffen ab und mit zunehmenden Stickstoff- bzw. Inertgasanteil zu. Die Mindestzündenergie des Erdgas L (Niederlande) beträgt 0,31 +- 0,01 mJ und die des Erdgas H (Nordsee) 0,30 +- 0,01 mJ. Durch Zumischen von Propan bzw. n-Butan mit Luft wird die Mindestzündenergie je nach Grundgas und Stickstoffanteil zu tieferen oder höheren Werten verschoben. Die hier untersuchten Gasgemische stellen hinsichtlich der relativen Dichte im Gasbeschaffenheitsschaubild gemäß des DVGW-Arbeitsblattes G 260 Grenzgemische dar. Ihre Mindestzündenergien weisen Werte zwischen 0,27 +- 0,01 mJ (Erdgas H (Nordsee)/Propan/Luft) und 0,335 +- 0,01 mJ (Erdgas L (Niederlande)/Propan/Luft) auf.
Mindestzündenergien von Erdgasen und Erdgas-/Flüssiggas-/Luft-Gemischen aus dem Bereich der öffentlichen Gasversorgung
Es wurden die Mindestzündenergien (MZE) von ausgewählten Erdgasen und Erdgas-/Flüssiggas- /Luft-Gemischen, wie sie von Unternehmen der öffentlichen Gasversorgung verteilt werden, nach einer von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig entwickelten und in Deutschland allgemein anerkannten Messmethode experimentell ermittelt. Die so ermittelten Mindestzündenergien für Methan (0,31 +- 0,01 mJ) und Propan (0,24 +- 0,01 mJ) stimmen mit den Werten aus der Literatur überein. Die Mindestzündenergie von Gasgemischen ist abhängig von deren Zusammensetzung. Sie nimmt mit zunehmendem Anteil an höheren Kohlenwasserstoffen ab und mit zunehmenden Stickstoff- bzw. Inertgasanteil zu. Die Mindestzündenergie des Erdgas L (Niederlande) beträgt 0,31 +- 0,01 mJ und die des Erdgas H (Nordsee) 0,30 +- 0,01 mJ. Durch Zumischen von Propan bzw. n-Butan mit Luft wird die Mindestzündenergie je nach Grundgas und Stickstoffanteil zu tieferen oder höheren Werten verschoben. Die hier untersuchten Gasgemische stellen hinsichtlich der relativen Dichte im Gasbeschaffenheitsschaubild gemäß des DVGW-Arbeitsblattes G 260 Grenzgemische dar. Ihre Mindestzündenergien weisen Werte zwischen 0,27 +- 0,01 mJ (Erdgas H (Nordsee)/Propan/Luft) und 0,335 +- 0,01 mJ (Erdgas L (Niederlande)/Propan/Luft) auf.
Mindestzündenergien von Erdgasen und Erdgas-/Flüssiggas-/Luft-Gemischen aus dem Bereich der öffentlichen Gasversorgung
Minimum ignition energies of natural gases and natural gas/LPG/air mixtures distributed by public gas supply networks
Alke, A. (author) / Stickling, J. (author) / Pidoll, U. von (author) / Weßing, W. (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 142 ; 368-373
2001
6 Seiten, 2 Bilder, 3 Tabellen, 11 Quellen
Article (Journal)
German
Kommentar zum Beitrag "Muster-Sicherheitsdatenblatt für Erdgas-Flüssiggas-Luft-Gemische"
Online Contents | 1996
|Kohlenwasserstoffgase : KWG ; Erdgas, Raffineriegas, Flüssiggas, Grubengas, Klärgas
TIBKAT | 1.1966 - 2.1967,6
Gasversorgung - Sibirisches Erdgas ist für die Versorgung Nord-West-Europas wesentlich
Online Contents | 2014
|