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Ein Exkurs über Holzschutzmittel in Altholz und den Umgang mit Grenzwerten
Bei der Verwendung von Altholz müssen Grenzwerte hinsichtlich Verunreinigungen mit Holzschutzmitteln eingehalten werden. Im Beitrag wird dazu aufgezeigt, dass die dazu nötige Analyse keine brauchbaren Werte liefern kann. Bei der Verwertung von Altholz findet de facto ein diffuser Eintrag von verschiedenen behandelten Hölzern in Recyclingprodukte statt. Es gelangen so auch Holzschutzmittel in Produkte, die Qualitätsanforderungen bestehender Vorschriften wie der ChemVerbotsV oder den Verordnungen zum BImSchG unterliegen. Für die Betreiber von Anlagen und die Aufsichtsbehörden besteht eine rechtlich unklare Situation, die u.a. darin gründet, dass in den Holzfeuerungen betreffenden Verwaltungsvorschriften (z.B. 4. BImSchV) idealisierte Brennstoffqualitäten definiert werden, marktgängige Produkte sich jedoch diesem Ideal allenfalls mehr oder minder annähern können. Für die werkstoffliche Verwertung werden im Entwurf einer Altholzverordnung der Bundes explizite Schadstoff-Grenzwerte genannt und für die thermische Verwertung eine Sortieranalyse vorgeschlagen. Das Procedere bedeutet konkret eine händische Klaubanalyse von ca. 5 m3 Holzhackschnitzeln pro 500 to erzeugtes Produkt. In der Praxis wurden bei der Genehmigung konkreter Anlagen zur energetischen Verwertung jedoch ebenfalls explizite Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Der Bewertungsmaßstab für die erzeugten Produkte soll also ein schlichter Abgleich von analytisch ermittelten Konzentrationen mit einer Grenzwertliste sein.
Ein Exkurs über Holzschutzmittel in Altholz und den Umgang mit Grenzwerten
Bei der Verwendung von Altholz müssen Grenzwerte hinsichtlich Verunreinigungen mit Holzschutzmitteln eingehalten werden. Im Beitrag wird dazu aufgezeigt, dass die dazu nötige Analyse keine brauchbaren Werte liefern kann. Bei der Verwertung von Altholz findet de facto ein diffuser Eintrag von verschiedenen behandelten Hölzern in Recyclingprodukte statt. Es gelangen so auch Holzschutzmittel in Produkte, die Qualitätsanforderungen bestehender Vorschriften wie der ChemVerbotsV oder den Verordnungen zum BImSchG unterliegen. Für die Betreiber von Anlagen und die Aufsichtsbehörden besteht eine rechtlich unklare Situation, die u.a. darin gründet, dass in den Holzfeuerungen betreffenden Verwaltungsvorschriften (z.B. 4. BImSchV) idealisierte Brennstoffqualitäten definiert werden, marktgängige Produkte sich jedoch diesem Ideal allenfalls mehr oder minder annähern können. Für die werkstoffliche Verwertung werden im Entwurf einer Altholzverordnung der Bundes explizite Schadstoff-Grenzwerte genannt und für die thermische Verwertung eine Sortieranalyse vorgeschlagen. Das Procedere bedeutet konkret eine händische Klaubanalyse von ca. 5 m3 Holzhackschnitzeln pro 500 to erzeugtes Produkt. In der Praxis wurden bei der Genehmigung konkreter Anlagen zur energetischen Verwertung jedoch ebenfalls explizite Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Der Bewertungsmaßstab für die erzeugten Produkte soll also ein schlichter Abgleich von analytisch ermittelten Konzentrationen mit einer Grenzwertliste sein.
Ein Exkurs über Holzschutzmittel in Altholz und den Umgang mit Grenzwerten
Völker, M. (author)
2001
4 Seiten, 2 Bilder, 2 Tabellen, 4 Quellen
Article (Journal)
German
Gehalt von Holzschutzmittel-Wirkstoffen in impraegniertem Altholz
British Library Online Contents | 1998
|Online Contents | 1998
Holzschutzmittel - Gesundheitsgefährdung
TIBKAT | 1991
|Online Contents | 1997
Online Contents | 1981
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