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Der Explosionsschutz wird derzeit auf europäischer und nationaler Ebene neu geregelt. Die Europäische Richtlinie 94/9/EG, die das Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Geräten, Komponenten und Schutzsystemen auf eine neue rechtliche Basis stellt, ist bereits seit geraumer Zeit in Kraft. Mit ihr werden erstmals neben den elektrischen auch nichtelektrische Geräte und autonome Schutzsysteme erfasst. Die ergänzende Europäische Richtlinie 1999/92/EG, die sich an den Betreiber von Anlagen richtet und Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor Explosionsgefahren enthält, wurde vor kurzem verabschiedet. Im nachfolgenden Beitrag werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichen neuen Begriffe und Festlegungen beider Richtlinien dargestellt. Im Weiteren sollen die für Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sich ergebenden Änderungen im Explosionsschutz bewertet werden. Für die wenigen deutschen Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und Hersteller von explosionsgeschützten Geräten für den deutschen Markt wird das neue europäische Recht im Explosionsschutz keine Vorteile bringen. Andererseits wird das neue europäische Recht im Explosionsschutz für die vielen europäisch arbeitenden Betreiber von Anlagen und Hersteller von explosionsgeschützten Geräten spätestens nach seiner europaweiten Umsetzung als alleinige Rechtsgrundlage zum 01. 07. 2003 Vorteile bringen und für eine Öffnung der nationalen Märkte sorgen. Für alle Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und für alle explosionsgeschützten Geräte gelten dann europaweit die gleichen Mindestanforderungen für ein vergleichbares Sicherheitsniveau. Die klare Trennung in betrieblichen Explosionsschutz und Anforderungen an Geräte gibt Betreibern und Herstellern Rechtssicherheit. Für Deutschland kann man nur hoffen, dass keine unnötigen, anachronistisch geprägten nationalen Verschärfungen hinzukommen.
Der Explosionsschutz wird derzeit auf europäischer und nationaler Ebene neu geregelt. Die Europäische Richtlinie 94/9/EG, die das Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Geräten, Komponenten und Schutzsystemen auf eine neue rechtliche Basis stellt, ist bereits seit geraumer Zeit in Kraft. Mit ihr werden erstmals neben den elektrischen auch nichtelektrische Geräte und autonome Schutzsysteme erfasst. Die ergänzende Europäische Richtlinie 1999/92/EG, die sich an den Betreiber von Anlagen richtet und Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor Explosionsgefahren enthält, wurde vor kurzem verabschiedet. Im nachfolgenden Beitrag werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichen neuen Begriffe und Festlegungen beider Richtlinien dargestellt. Im Weiteren sollen die für Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sich ergebenden Änderungen im Explosionsschutz bewertet werden. Für die wenigen deutschen Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und Hersteller von explosionsgeschützten Geräten für den deutschen Markt wird das neue europäische Recht im Explosionsschutz keine Vorteile bringen. Andererseits wird das neue europäische Recht im Explosionsschutz für die vielen europäisch arbeitenden Betreiber von Anlagen und Hersteller von explosionsgeschützten Geräten spätestens nach seiner europaweiten Umsetzung als alleinige Rechtsgrundlage zum 01. 07. 2003 Vorteile bringen und für eine Öffnung der nationalen Märkte sorgen. Für alle Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen und für alle explosionsgeschützten Geräte gelten dann europaweit die gleichen Mindestanforderungen für ein vergleichbares Sicherheitsniveau. Die klare Trennung in betrieblichen Explosionsschutz und Anforderungen an Geräte gibt Betreibern und Herstellern Rechtssicherheit. Für Deutschland kann man nur hoffen, dass keine unnötigen, anachronistisch geprägten nationalen Verschärfungen hinzukommen.
Die Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Explosionsschutz ins deutsche Recht aus Sicht der Anlagenbetreiber
Implementation of the European Directives on explosion protection in German law from the viewpoint of operating companies
Hauck, P. (author)
Chemie Ingenieur Technik ; 73 ; 1118-1122
2001
5 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Springer Verlag | 2019
|Online Contents | 1978
Tema Archive | 2000
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