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Der Beitrag befasst sich mit der "Bürgschaft auf erstes Anfordern", die eine Sicherungsform (insbesondere im Baubereich) darstellt, die für alle Unternehmensbereiche und auch die Auftragnehmer einfach und praktikabel zu handhaben ist. Mit der Bürgschaft auf erstes Anfordern ist der Bürge verpflichtet, die beanspruchte und verbürgte Summe auszuzahlen, wenn eine entsprechende schriftliche Aufforderung des Gläubigers vorliegt. Meist reicht es aus, den Bürgschaftsvertrag und den Grund der Inanspruchnahme zu nennen. Der Beitrag enthält ein Musterformular der "Bürgschaft auf erstes Anfordern", das die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH in ihren Ausschreibungsunterlagen beifügen, wobei in allen Bieterbedingungen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass die Regelungen des Paragraph 17 VOB/B im Übrigen vollumfänglich gelten sollen. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung dar.
Der Beitrag befasst sich mit der "Bürgschaft auf erstes Anfordern", die eine Sicherungsform (insbesondere im Baubereich) darstellt, die für alle Unternehmensbereiche und auch die Auftragnehmer einfach und praktikabel zu handhaben ist. Mit der Bürgschaft auf erstes Anfordern ist der Bürge verpflichtet, die beanspruchte und verbürgte Summe auszuzahlen, wenn eine entsprechende schriftliche Aufforderung des Gläubigers vorliegt. Meist reicht es aus, den Bürgschaftsvertrag und den Grund der Inanspruchnahme zu nennen. Der Beitrag enthält ein Musterformular der "Bürgschaft auf erstes Anfordern", das die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH in ihren Ausschreibungsunterlagen beifügen, wobei in allen Bieterbedingungen ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass die Regelungen des Paragraph 17 VOB/B im Übrigen vollumfänglich gelten sollen. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung dar.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Schwebig, B. (author)
2001
2 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
German
Burgschaft auf erstes Anfordern
British Library Online Contents | 2001
|Stolpersteine - >>Bürgschaft auf erstes Anfordern<<
Online Contents | 1998
Burgschaft auf erstes Anfordern: Kein Urkundenverfahren fur Ruckforderungsprozess (BGH, 12. 7. 2001)
British Library Online Contents | 2001
Aufsätze - Die Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB der öffentlichen Hand
Online Contents | 2004
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