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Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem neuen Beschaffungsrecht ist derzeit in der Umsetzungsphase. Der SIA hat eine Kommission eingesetzt, um die Interessen der Auftragnehmer zu unterstützen und eine Unite de doctrine zum neuen Vergabeverfahren zu finden. Ihr Präsident formuliert nachfolgend erste Ergebnisse aus seiner Sicht. Aus den Diskussionen der SIA-Kommission 140 haben sich folgende Leitgedanken herauskristallisiert: Die zu lösende Aufgabe und das Anforderungsprofil an den Bewerber müssen in der Ausschreibung präzis umschrieben werden. Zwischen den Anforderungen der Ausschreibung und der Beurteilung der Eingaben muss volle Kongruenz gewährleistet sein. Nach der Erfüllung der objektiven Kriterien darf der Aspekt des Vertrauens zwischen Auftraggeber und -nehmer in die Evaluation einbezogen werden. Bei tatsächlicher Gleichwertigkeit kann der Losentscheid eine Lösung sein. Bei überprüfbar qualitativ gleichwertigen Leistungen darf der Preis zum ausschlaggebenden Auswahlkriterium werden. Bei anspruchsvollen Aufgaben haben zweistufige Verfahren den Vorrang. In der Begründung des Zuschlags bzw. Nichtzuschlags ist in jedem Fall auf Wunsch eines Bewerbers über den Entscheidvorgang Bericht zu erstatten. Das Einholen von auf spezifischen Berufskenntnissen basierenden Entwürfen oder Konzepten zur Lösungsfindung bedarf der finanziellen Abgeltung.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem neuen Beschaffungsrecht ist derzeit in der Umsetzungsphase. Der SIA hat eine Kommission eingesetzt, um die Interessen der Auftragnehmer zu unterstützen und eine Unite de doctrine zum neuen Vergabeverfahren zu finden. Ihr Präsident formuliert nachfolgend erste Ergebnisse aus seiner Sicht. Aus den Diskussionen der SIA-Kommission 140 haben sich folgende Leitgedanken herauskristallisiert: Die zu lösende Aufgabe und das Anforderungsprofil an den Bewerber müssen in der Ausschreibung präzis umschrieben werden. Zwischen den Anforderungen der Ausschreibung und der Beurteilung der Eingaben muss volle Kongruenz gewährleistet sein. Nach der Erfüllung der objektiven Kriterien darf der Aspekt des Vertrauens zwischen Auftraggeber und -nehmer in die Evaluation einbezogen werden. Bei tatsächlicher Gleichwertigkeit kann der Losentscheid eine Lösung sein. Bei überprüfbar qualitativ gleichwertigen Leistungen darf der Preis zum ausschlaggebenden Auswahlkriterium werden. Bei anspruchsvollen Aufgaben haben zweistufige Verfahren den Vorrang. In der Begründung des Zuschlags bzw. Nichtzuschlags ist in jedem Fall auf Wunsch eines Bewerbers über den Entscheidvorgang Bericht zu erstatten. Das Einholen von auf spezifischen Berufskenntnissen basierenden Entwürfen oder Konzepten zur Lösungsfindung bedarf der finanziellen Abgeltung.
Auswirkungen der VOB/A auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Springer Verlag | 2019
|Optimierung der Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge nach VOB/A
UB Braunschweig | 2016
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