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Bei Tiefbauarbeiten ist die Gefahr von Schäden an Leitungen groß. Oft ist es nicht ganz einfach oder nicht möglich, den Betreiber zu ermitteln, oder die Unterlagen sind unvollständig oder nicht richtig. Nur in Ausnahmefällen kann eine Suchschachtung erfolgen, etwa bei Gasleitungen mit großem Gefährdungspotential. Natoleitungen unterliegen der Geheimhaltung. Eigentliche sollte bereits bei der Planung nach Bestandplänen gefragt werden, meist geschieht dies aber erst während der Ausführungsplanung. Daraus resultierende Änderungen kosten Zeit und Geld. Probleme gibt es durch unzureichende Kommunikation der Behörden, da Straßenbau- und Entwässerungsamt getrennt sind. Es gibt auch keine einheitlichen Regelungen über die Art und Weise der planerischen Darstellungen bei den Leitungsträgern. Dies kann eine Fehlerquelle sein. Der Bauherr hat die Gesamtverantwortung und muss dafür sorgen, dass das Bauwerk keine Schäden beim Bau oder Betrieb verursacht. Abhilfe kann die bereits in Nordrhein-Westfalen eingesetzte ALIZ-Datenbank, eine Clearingstelle, schaffen. Bei ALIZ sind die Bestandspläne aller Ver- und Entsorgungsträger hinterlegt und abrufbar. ALIZ verwaltet die Daten und gibt sie an berechtigte Dritte weiter. Die betroffenen Leitungsträger werden über alle Anfragen informiert, sie geben die Pläne direkt weiter. ALIZ ist nicht für den Inhalt der Pläne verantwortlich. Der Bauherr beschafft sich die Pläne rechtzeitig und prüft sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit und übergibt sie dem Bauunternehmer. Dieser ist dann für den zeitlichen Abgleich mit den Leitungsträgern verantwortlich und muss nach Abschluss der Maßnahme festgestellte oder veranlasste Trassenänderungen an den Bauherren weitergeben. Dieser wiederum gibt sie an Eigentümer oder Besitzer der Leitungen weiter. Nur der Leitungsinhaber hat das Recht der Weitergabe der Bestandsunterlagen. Für diesen geplanten Ablauf sind Verfahrensanweisungen gemäß QM-System ISO 9001 aufgestellt worden. Der Planer muss ALIZ als Planungshilfe betrachten. Für die Durchsetzung fehlt noch folgendes: Schaffung der Clearingstelle, Erstellung der Verfahrensabläufe, Zwangsmitgliedschaft aller Ver- und Entsorgungsträger der Kommunen und Bauwirtschaft sowie Verpflichtung aller Beteiligten sich der Clearingstelle zu bedienen und deren Vorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen der Firma STRABAG mit ALIZ zeigen, dass die Idee richtig ist. Die Kosten für die Nutzung sind angemessen. Es fehlen noch Informationen über ALIZ und dessen Vorteile.
Bei Tiefbauarbeiten ist die Gefahr von Schäden an Leitungen groß. Oft ist es nicht ganz einfach oder nicht möglich, den Betreiber zu ermitteln, oder die Unterlagen sind unvollständig oder nicht richtig. Nur in Ausnahmefällen kann eine Suchschachtung erfolgen, etwa bei Gasleitungen mit großem Gefährdungspotential. Natoleitungen unterliegen der Geheimhaltung. Eigentliche sollte bereits bei der Planung nach Bestandplänen gefragt werden, meist geschieht dies aber erst während der Ausführungsplanung. Daraus resultierende Änderungen kosten Zeit und Geld. Probleme gibt es durch unzureichende Kommunikation der Behörden, da Straßenbau- und Entwässerungsamt getrennt sind. Es gibt auch keine einheitlichen Regelungen über die Art und Weise der planerischen Darstellungen bei den Leitungsträgern. Dies kann eine Fehlerquelle sein. Der Bauherr hat die Gesamtverantwortung und muss dafür sorgen, dass das Bauwerk keine Schäden beim Bau oder Betrieb verursacht. Abhilfe kann die bereits in Nordrhein-Westfalen eingesetzte ALIZ-Datenbank, eine Clearingstelle, schaffen. Bei ALIZ sind die Bestandspläne aller Ver- und Entsorgungsträger hinterlegt und abrufbar. ALIZ verwaltet die Daten und gibt sie an berechtigte Dritte weiter. Die betroffenen Leitungsträger werden über alle Anfragen informiert, sie geben die Pläne direkt weiter. ALIZ ist nicht für den Inhalt der Pläne verantwortlich. Der Bauherr beschafft sich die Pläne rechtzeitig und prüft sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit und übergibt sie dem Bauunternehmer. Dieser ist dann für den zeitlichen Abgleich mit den Leitungsträgern verantwortlich und muss nach Abschluss der Maßnahme festgestellte oder veranlasste Trassenänderungen an den Bauherren weitergeben. Dieser wiederum gibt sie an Eigentümer oder Besitzer der Leitungen weiter. Nur der Leitungsinhaber hat das Recht der Weitergabe der Bestandsunterlagen. Für diesen geplanten Ablauf sind Verfahrensanweisungen gemäß QM-System ISO 9001 aufgestellt worden. Der Planer muss ALIZ als Planungshilfe betrachten. Für die Durchsetzung fehlt noch folgendes: Schaffung der Clearingstelle, Erstellung der Verfahrensabläufe, Zwangsmitgliedschaft aller Ver- und Entsorgungsträger der Kommunen und Bauwirtschaft sowie Verpflichtung aller Beteiligten sich der Clearingstelle zu bedienen und deren Vorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen der Firma STRABAG mit ALIZ zeigen, dass die Idee richtig ist. Die Kosten für die Nutzung sind angemessen. Es fehlen noch Informationen über ALIZ und dessen Vorteile.
Vor- und Nachteile sowie Erwartungen an die ALIZ-Datenbank aus Sicht des Bauausführenden
Adler, H. (author)
2001
7 Seiten
Conference paper
German
Vor- und Nachteile sowie Erwartungen an die ALIZ-Datenbank aus Sicht des Bauausfuhrenden
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