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Im Auftrag des FVLR (Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V) wurden Baumärkte, Gastronomiebetriebe und Lebensmittel-Discounter nach ihren Brandschutz-Konzepten befragt; über die Ergebnisse der Befragung wird berichtet. Dann wird darauf hingewiesen, daß Sprinkler-Anlagen keinen Rauch entfernen, im Brandfall häufig später ansprechen als Rauchmelder, oder bei Schwelbrand garnicht ansprechen. Todesfälle bei Brandkatastrophen sind zu 80 % dem Rauch, nur zu 20 % der Hitze und Verbrennungen zuzurechnen. Deswegen wird hier über die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen hinaus ein integriertes Brandschutzkonzept der Forschungsstelle für Brandschutztechnik der Universität Karlsruhe (D) vorgeschlagen. Personenschutz ist über den Sachschutz zu stellen, und es enthält die drei Komponenten Rauchmelder, Rauchabführung und Sprinkleranlage.
Im Auftrag des FVLR (Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V) wurden Baumärkte, Gastronomiebetriebe und Lebensmittel-Discounter nach ihren Brandschutz-Konzepten befragt; über die Ergebnisse der Befragung wird berichtet. Dann wird darauf hingewiesen, daß Sprinkler-Anlagen keinen Rauch entfernen, im Brandfall häufig später ansprechen als Rauchmelder, oder bei Schwelbrand garnicht ansprechen. Todesfälle bei Brandkatastrophen sind zu 80 % dem Rauch, nur zu 20 % der Hitze und Verbrennungen zuzurechnen. Deswegen wird hier über die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen hinaus ein integriertes Brandschutzkonzept der Forschungsstelle für Brandschutztechnik der Universität Karlsruhe (D) vorgeschlagen. Personenschutz ist über den Sachschutz zu stellen, und es enthält die drei Komponenten Rauchmelder, Rauchabführung und Sprinkleranlage.
Brandschutz auf dem Prüfstand. Gesetzliche Bestimmungen allein reichen oft nicht aus
David, H. (author)
Technik am Bau ; 33 ; 53-54
2002
2 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
German
Brandschutz - Prüfmethoden nicht allein ausschlaggebend
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Brandschutz - Brandschutz auf dem Prüfstand
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|Baupreisrecht : gesetzliche Bestimmungen ; 10.
TIBKAT | 1980
|Baupreisrecht : gesetzliche Bestimmungen ; 11.
TIBKAT | 1980
|Gesetzliche Grundlagen fuer den vorbeugenden baulichen Brandschutz
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