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Unterfangungen nicht nur im DS-Verfahren; Beispiele und Rechtsprobleme
Der Beitrag gibt ausgewählte Beispiele für Unterfangungen, die nicht nur im Düsenstrahlverfahren ausgeführt wurden. Es wird der rechtliche Rahmen vor Augen geführt, in dem jede Unterfangung, unabhängig von der technischen Ausführungsart, zu sehen ist. Zum einen wird auf das BGB (Paragraph 909) und zum anderen auf die relevante Norm DIN 4123 Bezug genommen. In dicht besiedelten Gebieten werden Bebauungsflächen immer knapper und teurer. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, vorhandene Bauflächen optimal auszunutzen, d. h. die Bebauung nahezu bis an die Grundstücksgrenze und damit ggf. unmittelbar an ein Nachbarbauwerk grenzend auszuführen. Auch bei Lückenbebauung, meistens nach Abriss eines Altbaus, grenzt ein neues Bauwerk unmittelbar an vorhandene Nachbarbauwerke. Es kommt oft vor, dass die Gründungssohlen der Neubauten tiefer liegen als die der vorhandenen Nachbargebäude. Um die Standsicherheit der Nachbargebäude nicht zu gefährden, müssen die Altbaufundamente vorab unterfangen werden oder die an die vorhandene Bebauung angrenzende Baugrubenwand muss verformungsarm ausgeführt werden. Bei der Unterfangung ist es meist erforderlich, Eingriffe am Nachbargrundstück vorzunehmen. Die Gesamtproblematik wird anhand der Unterfangungssysteme Handunterfangung, Injektionsunterfangung, Unterfangung mit Pfählen und Heidelberger Verbau erläutert.
Unterfangungen nicht nur im DS-Verfahren; Beispiele und Rechtsprobleme
Der Beitrag gibt ausgewählte Beispiele für Unterfangungen, die nicht nur im Düsenstrahlverfahren ausgeführt wurden. Es wird der rechtliche Rahmen vor Augen geführt, in dem jede Unterfangung, unabhängig von der technischen Ausführungsart, zu sehen ist. Zum einen wird auf das BGB (Paragraph 909) und zum anderen auf die relevante Norm DIN 4123 Bezug genommen. In dicht besiedelten Gebieten werden Bebauungsflächen immer knapper und teurer. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, vorhandene Bauflächen optimal auszunutzen, d. h. die Bebauung nahezu bis an die Grundstücksgrenze und damit ggf. unmittelbar an ein Nachbarbauwerk grenzend auszuführen. Auch bei Lückenbebauung, meistens nach Abriss eines Altbaus, grenzt ein neues Bauwerk unmittelbar an vorhandene Nachbarbauwerke. Es kommt oft vor, dass die Gründungssohlen der Neubauten tiefer liegen als die der vorhandenen Nachbargebäude. Um die Standsicherheit der Nachbargebäude nicht zu gefährden, müssen die Altbaufundamente vorab unterfangen werden oder die an die vorhandene Bebauung angrenzende Baugrubenwand muss verformungsarm ausgeführt werden. Bei der Unterfangung ist es meist erforderlich, Eingriffe am Nachbargrundstück vorzunehmen. Die Gesamtproblematik wird anhand der Unterfangungssysteme Handunterfangung, Injektionsunterfangung, Unterfangung mit Pfählen und Heidelberger Verbau erläutert.
Unterfangungen nicht nur im DS-Verfahren; Beispiele und Rechtsprobleme
Holfelder, M. (author) / Jörger, R. (author)
2002
16 Seiten, 24 Bilder
Conference paper
German
Unterfangungen -- Beispiele und Rechtsprobleme
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