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Unterfangungen von Mauerwerkspfeilern in einem denkmalgeschützten Gebäude
Bei der Konzeption und Planung von Unterfangungsmaßnahmen an historisch wertvollen Bauwerken werden von der Denkmalpflege je nach Bedeutung und Art des Bauwerks oft sehr anspruchsvolle Forderungen gestellt: Eine grundsätzliche Forderung ist, dass die historische Substanz soweit wie möglich zu erhalten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Substanz am fertigen Bauwerk sichtbar und als solche erkennbar ist. Diese Betrachtungsweise kann sich auch auf Teile der Gründung beziehen. Die Zerstörung historischer Bodenschichten kann aus archäologischen Aspekten heraus unzulässig sein. Dies kann von vorn herein bestimmte Verfahren, z.B. HD-Injektionen ausschließen. Das Einbringen großer Mengen Beton zur Herstellung neuer Gründungskörper ist ebenfalls in Frage zu stellen. Historische Gebäude sind häufig schlecht gegründet. Dies gilt für Profan- und Kirchengebäude in gleichem Maße. Instandsetzungsmaßnahmen infolge Setzungsschäden sind deshalb oft erforderlich. Zerstörte Pfahlgründungen in der Folge von Grundwasserabsenkungen sind eine weitere häufig vorkommende Schadensursache. Sehr oft verursachen Umnutzungen eine erhebliche Vergrößerung der zu gründenden Lasten. Der Ingenieur wird meist dann hinzu gerufen, wenn solche Entscheidungen schon getroffen worden sind. Eine Planung führt dann oft zu einer Sprengung des anvisierten Kostenrahmens. Dies alles wird im Beitrag anhand des Fallbeispiels Umbau des Kreuzherrenklosters Memmingen zu einer Musikschule mit Cafe näher erläutert. Dabei mussten in großem Umfang Nachgründungen von Mauerwerkspfeilern vorgenommen werden.
Unterfangungen von Mauerwerkspfeilern in einem denkmalgeschützten Gebäude
Bei der Konzeption und Planung von Unterfangungsmaßnahmen an historisch wertvollen Bauwerken werden von der Denkmalpflege je nach Bedeutung und Art des Bauwerks oft sehr anspruchsvolle Forderungen gestellt: Eine grundsätzliche Forderung ist, dass die historische Substanz soweit wie möglich zu erhalten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Substanz am fertigen Bauwerk sichtbar und als solche erkennbar ist. Diese Betrachtungsweise kann sich auch auf Teile der Gründung beziehen. Die Zerstörung historischer Bodenschichten kann aus archäologischen Aspekten heraus unzulässig sein. Dies kann von vorn herein bestimmte Verfahren, z.B. HD-Injektionen ausschließen. Das Einbringen großer Mengen Beton zur Herstellung neuer Gründungskörper ist ebenfalls in Frage zu stellen. Historische Gebäude sind häufig schlecht gegründet. Dies gilt für Profan- und Kirchengebäude in gleichem Maße. Instandsetzungsmaßnahmen infolge Setzungsschäden sind deshalb oft erforderlich. Zerstörte Pfahlgründungen in der Folge von Grundwasserabsenkungen sind eine weitere häufig vorkommende Schadensursache. Sehr oft verursachen Umnutzungen eine erhebliche Vergrößerung der zu gründenden Lasten. Der Ingenieur wird meist dann hinzu gerufen, wenn solche Entscheidungen schon getroffen worden sind. Eine Planung führt dann oft zu einer Sprengung des anvisierten Kostenrahmens. Dies alles wird im Beitrag anhand des Fallbeispiels Umbau des Kreuzherrenklosters Memmingen zu einer Musikschule mit Cafe näher erläutert. Dabei mussten in großem Umfang Nachgründungen von Mauerwerkspfeilern vorgenommen werden.
Unterfangungen von Mauerwerkspfeilern in einem denkmalgeschützten Gebäude
Maus, H. (author) / Barthel, R. (author)
2002
7 Seiten, 7 Bilder
Conference paper
German
AKTUELLES SCHADENGESCHEHEN - Brand in einem denkmalgeschützten Gebäude
Online Contents | 1996
|Wiley | 2003
Springer Verlag | 2020
|Wiley | 2002
Springer Verlag | 2024
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