A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Verantwortung und Verantwortungsträger für die Wartung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen
Die Verantwortung für die Brandsicherheit in baulichen Anlagen schließt auch die Verantwortung für die Wartung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen als Baustein eines Brandschutzkonzeptes ein. In den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ist das Thema Wartung in der Regel nur indirekt angesprochen, wie im Rahmen der Instandhaltung. In den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ist nur die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen konkret geregelt. Diese Prüfung ist nicht nur regelmäßig, sondern auch vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen. Die wenigen Bestimmungen für Nutzung in der Zulassung für Feuerschutzabschlüsse sind auf die Kennzeichnung des Schließbereichs von Feuerschutztoren und die Wartung einer vorhandenen Feststellanlage beschränkt. Zur Planung und Durchführung der Wartungsmaßnahmen müssen die zulässigen Intervalle, die erforderliche Qualifikation der ausführenden Fachkräfte, der erforderliche Umfang und die Grandlagen der Wartung geklärt werden. Nach dem provatrechtlichen Regelungen der Versicherung trägt stets der Versicherungsnehmer (Bauherr) die Verantwortung für die Wartung
Verantwortung und Verantwortungsträger für die Wartung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen
Die Verantwortung für die Brandsicherheit in baulichen Anlagen schließt auch die Verantwortung für die Wartung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen als Baustein eines Brandschutzkonzeptes ein. In den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ist das Thema Wartung in der Regel nur indirekt angesprochen, wie im Rahmen der Instandhaltung. In den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ist nur die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen konkret geregelt. Diese Prüfung ist nicht nur regelmäßig, sondern auch vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durchzuführen. Die wenigen Bestimmungen für Nutzung in der Zulassung für Feuerschutzabschlüsse sind auf die Kennzeichnung des Schließbereichs von Feuerschutztoren und die Wartung einer vorhandenen Feststellanlage beschränkt. Zur Planung und Durchführung der Wartungsmaßnahmen müssen die zulässigen Intervalle, die erforderliche Qualifikation der ausführenden Fachkräfte, der erforderliche Umfang und die Grandlagen der Wartung geklärt werden. Nach dem provatrechtlichen Regelungen der Versicherung trägt stets der Versicherungsnehmer (Bauherr) die Verantwortung für die Wartung
Verantwortung und Verantwortungsträger für die Wartung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen
Schadenprisma ; 31 ; 12-19
2002
8 Seiten, 8 Bilder, 12 Quellen
Article (Journal)
German
TIBKAT | 1944
|UB Braunschweig | 1974
|