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Erläuterungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, zum Immissionsschutz und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Bauarbeiten. Verantwortung der Abbruchunternehmer
Der Beitrag enthält Erläuterungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung oder dem Rückbau (Abbruch) baulicher Anlagen hinsichtlich der Verantwortung. Das Maß der Verantwortung ist dabei in der Regel, den jeweils zu beachtenden Vorschriften entsprechend unterschiedlich hoch. Die Betrachtungen erstrecken sich dazu auf die am Bau Beteiligten, wie Bauherren, Entwurfsverfasser/Planverfasser (i.d.R. Architekten oder Ingenieure), Bauleiter, ggf. Fachbauleiter (grundsätzlich Architekten oder Ingenieure), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (Baustellenverordnung, grundsätzlich Ingenieure, Architekten), die Unternehmer (bzw. Arbeitgeber), Vertreter der Unternehmen auf der Baustelle (verantwortliche Aufsichtsführende Ingenieure/Techniker/Meister, Poliere), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Koordinatoren (Paragraph 8 ArbSchG, BGV A1, ZH 1/183), Sicherheitsbeauftragte, Vertreter der Berufsgenossenschaften sowie Vertreter der Aufsichts- und Überwachungsbehörden.
Erläuterungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, zum Immissionsschutz und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Bauarbeiten. Verantwortung der Abbruchunternehmer
Der Beitrag enthält Erläuterungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung oder dem Rückbau (Abbruch) baulicher Anlagen hinsichtlich der Verantwortung. Das Maß der Verantwortung ist dabei in der Regel, den jeweils zu beachtenden Vorschriften entsprechend unterschiedlich hoch. Die Betrachtungen erstrecken sich dazu auf die am Bau Beteiligten, wie Bauherren, Entwurfsverfasser/Planverfasser (i.d.R. Architekten oder Ingenieure), Bauleiter, ggf. Fachbauleiter (grundsätzlich Architekten oder Ingenieure), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (Baustellenverordnung, grundsätzlich Ingenieure, Architekten), die Unternehmer (bzw. Arbeitgeber), Vertreter der Unternehmen auf der Baustelle (verantwortliche Aufsichtsführende Ingenieure/Techniker/Meister, Poliere), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Koordinatoren (Paragraph 8 ArbSchG, BGV A1, ZH 1/183), Sicherheitsbeauftragte, Vertreter der Berufsgenossenschaften sowie Vertreter der Aufsichts- und Überwachungsbehörden.
Erläuterungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, zum Immissionsschutz und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Bauarbeiten. Verantwortung der Abbruchunternehmer
Köpcke, P. (author)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 18 ; 29-34
2002
6 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
TIBKAT | [1.]1990 - [2.]1991; 3.1992 - 14.2003
Aspekte der Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten
Tema Archive | 1996
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