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Vorbeugender Brandschutz aus juristischer Sicht
Vorbeugender Brandschutz muss auch unter juristischen Gesichtspunkten gesehen werden. Ziele sind dabei: Schutz von Arbeitsnehmern, Besuchern und Nachbarn sowie von Lösch- und Rettungskräften im Brandfall (Personenschutz); Schutz vor ökologischen Schäden sowie vor Schäden der Nachbarschaft (Umweltschutz) und Schutz von Schäden an Gebäuden und deren Inhalt (Sachwertschutz). Aus dem Blickwinkel des Versicherungsnehmers stehen in drei Phasen die Planung eines Werks bzw. Neubaus, die Betriebsphase und eventueller Schaden im Mittelpunkt. Aus dem Blickwinkel des Versicherers stehen in drei Phasen die Anbahnung des Versicherungsvertrags, die Versicherungslaufzeit und eventueller Schaden im Mittelpunkt.
Vorbeugender Brandschutz aus juristischer Sicht
Vorbeugender Brandschutz muss auch unter juristischen Gesichtspunkten gesehen werden. Ziele sind dabei: Schutz von Arbeitsnehmern, Besuchern und Nachbarn sowie von Lösch- und Rettungskräften im Brandfall (Personenschutz); Schutz vor ökologischen Schäden sowie vor Schäden der Nachbarschaft (Umweltschutz) und Schutz von Schäden an Gebäuden und deren Inhalt (Sachwertschutz). Aus dem Blickwinkel des Versicherungsnehmers stehen in drei Phasen die Planung eines Werks bzw. Neubaus, die Betriebsphase und eventueller Schaden im Mittelpunkt. Aus dem Blickwinkel des Versicherers stehen in drei Phasen die Anbahnung des Versicherungsvertrags, die Versicherungslaufzeit und eventueller Schaden im Mittelpunkt.
Vorbeugender Brandschutz aus juristischer Sicht
Ambronn, A. (author)
Allianz Report für Risiko und Sicherheit ; 75 ; 90-92
2002
3 Seiten, 92 Bilder
Article (Journal)
German
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