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Verbändevereinbarung Griffigkeit setzt sich durch
Im August 2002 hat die zweite Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes die so genannte 'Verbändevereinbarung Griffigkeit' im Bundesanzeiger veröffentlicht. Partner der 'Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Gewährleistung der Griffigkeit von Asphaltdeckschichten' sind die bedeutenden Industrieverbände der deutschen Baubranche. Diese haben sich im Rahmen einer so genannten Konditionenempfehlung nach Paragraph 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darauf geeinigt, ihren unmittelbar und mittelbar angeschlossenen Mitgliedsunternehmen die Anwendung der Verbändevereinbarung Griffigkeit zu empfehlen. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind Zusätzliche Vertragsbedingungen für das Rechtsverhältnis Straßenbauunternehmen - Mischgutlieferant, Mischguthersteller - Mineralstofflieferant und Straßenbauunternehmen - Mineralstofflieferant entwickelt worden. Darüber hinaus ist die Verbändevereinbarung ein deutlicher Hinweis an die öffentlichen Auftraggeber, dass alle am Bau des Verkehrsträgers Asphaltstraße beteiligten Industriezweige überzeugt sind, neben den anderen Qualitätsmerkmalen auch die erforderliche Griffigkeit der Straßenoberfläche herstellen zu können.
Verbändevereinbarung Griffigkeit setzt sich durch
Im August 2002 hat die zweite Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes die so genannte 'Verbändevereinbarung Griffigkeit' im Bundesanzeiger veröffentlicht. Partner der 'Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Gewährleistung der Griffigkeit von Asphaltdeckschichten' sind die bedeutenden Industrieverbände der deutschen Baubranche. Diese haben sich im Rahmen einer so genannten Konditionenempfehlung nach Paragraph 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darauf geeinigt, ihren unmittelbar und mittelbar angeschlossenen Mitgliedsunternehmen die Anwendung der Verbändevereinbarung Griffigkeit zu empfehlen. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind Zusätzliche Vertragsbedingungen für das Rechtsverhältnis Straßenbauunternehmen - Mischgutlieferant, Mischguthersteller - Mineralstofflieferant und Straßenbauunternehmen - Mineralstofflieferant entwickelt worden. Darüber hinaus ist die Verbändevereinbarung ein deutlicher Hinweis an die öffentlichen Auftraggeber, dass alle am Bau des Verkehrsträgers Asphaltstraße beteiligten Industriezweige überzeugt sind, neben den anderen Qualitätsmerkmalen auch die erforderliche Griffigkeit der Straßenoberfläche herstellen zu können.
Verbändevereinbarung Griffigkeit setzt sich durch
The Associations' Agreement Gripping Power gains acceptance
Reifig, J. (author)
Straßen- und Tiefbau ; 57 ; 6-7
2003
2 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
German
Straßenbau , Asphalt , Straßenbelag , Rutschfestigkeit , Empfehlung , Bauindustrie , Deutschland , Kartellrecht , Regel , Richtlinie , Griffigkeit
Fachbeitrage - Verbändevereinbarung Griffigkeit setzt sich durch
Online Contents | 2003
TIBKAT | 1987
|Griffigkeit von Asphaltdeckschichten
British Library Conference Proceedings | 1996
|Anforderungen an die Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen - Griffigkeit und Verkehrssicherheit
Online Contents | 1995
|Wiley | 2009