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Aufgrund der europäischen Bauproduktenrichtlinie (BPR) und deren Umsetzung in nationales Recht durch das Bauproduktengesetz (BauPG) haben sich substantielle Änderungen für die Nachweise der Normenkonformität für Bauprodukte ergeben. Von der Brauchbarkeit eines Produktes ist auszugehen, wenn es mit einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) oder mit einer europäischen technischen Zulassung (EtZ) übereinstimmt. Solche Produkte sind durch das CE-Zeichen erkenntlich und können im Gebiet der Gemeinschaft frei verkehren. In Deutschland sind für den Konformitätsnachweis in der Regel Normen des DIN die Grundlage. Das nationale Übereinstimmungszeichen für diesen Bereich ist das Ü-Zeichen. Andere (freiwillige) Zeichen im Bereich des Bauwesens, wie beispielsweise DIN geprüft oder RAL haben bisher nur in wenigen Anwendungsbereichen Bedeutung. Dies könnte sich zukünftig grundsätzlich ändern, u. a. deshalb da die CE-Kennzeichnung nur signalisiert, dass die nationalen rechtlichen Anforderungen für das in Verkehr bringen und das Handeln mit solchen Bauprodukten erfüllt sind. Deshalb ist die CE-Kennzeichnung auch kein Qualitätszeichen. Das Ablösen von nationalen Produktnormen des DIN durch europäische Normen des CEN (DIN EN) erfolgt in zwei Stufen: (I) Nachdem DIN EN verfügbar sind haben die Behörden der Mitgliedstaaten 9 Monate Zeit, um ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzupassen. (II) Danach gilt eine 12-monatige Koexistenzperiode, in der Produkte mit CE-Kennzeichnung schon in Verkehr gebracht werden dürfen. Nach Erreichen des Endes der Koexistenzperiode werden nationale Normen, die den europäischen entgegenstehen, zurückgezogen.
Aufgrund der europäischen Bauproduktenrichtlinie (BPR) und deren Umsetzung in nationales Recht durch das Bauproduktengesetz (BauPG) haben sich substantielle Änderungen für die Nachweise der Normenkonformität für Bauprodukte ergeben. Von der Brauchbarkeit eines Produktes ist auszugehen, wenn es mit einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) oder mit einer europäischen technischen Zulassung (EtZ) übereinstimmt. Solche Produkte sind durch das CE-Zeichen erkenntlich und können im Gebiet der Gemeinschaft frei verkehren. In Deutschland sind für den Konformitätsnachweis in der Regel Normen des DIN die Grundlage. Das nationale Übereinstimmungszeichen für diesen Bereich ist das Ü-Zeichen. Andere (freiwillige) Zeichen im Bereich des Bauwesens, wie beispielsweise DIN geprüft oder RAL haben bisher nur in wenigen Anwendungsbereichen Bedeutung. Dies könnte sich zukünftig grundsätzlich ändern, u. a. deshalb da die CE-Kennzeichnung nur signalisiert, dass die nationalen rechtlichen Anforderungen für das in Verkehr bringen und das Handeln mit solchen Bauprodukten erfüllt sind. Deshalb ist die CE-Kennzeichnung auch kein Qualitätszeichen. Das Ablösen von nationalen Produktnormen des DIN durch europäische Normen des CEN (DIN EN) erfolgt in zwei Stufen: (I) Nachdem DIN EN verfügbar sind haben die Behörden der Mitgliedstaaten 9 Monate Zeit, um ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzupassen. (II) Danach gilt eine 12-monatige Koexistenzperiode, in der Produkte mit CE-Kennzeichnung schon in Verkehr gebracht werden dürfen. Nach Erreichen des Endes der Koexistenzperiode werden nationale Normen, die den europäischen entgegenstehen, zurückgezogen.
Binnenmarkt und Bauwesen
Günther, G.H. (author)
2002
2 Seiten, 7 Bilder
Article (Journal)
German
Online Contents | 2004
|Online Contents | 2003
|Das Bauwesen im europäischen Binnenmarkt
TIBKAT | 1988
Der Europaeische Binnenmarkt 1992 - Auswirkungen auf das Bauwesen
Tema Archive | 1989
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