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Arbeitsgerüste müssen neben den beschäftigten Personen auch das für die Arbeit benötigte Material und Werkzeug aufnehmen können. Schutzgerüste sollen als Fang- oder Dachfanggerüste abstürzende Personen gegen tieferen Absturz sichern. Berechnungen und bauliche Durchbildung in technischer und sicherheitstechnischer Sicht sind in DIN 4420 geregelt. Ergänzt wird die Norm durch die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau. Wenn aufgrund des Verwendungszweckes im Aufbau oder in der Wahl der Gerüstbaumaterialien von den Regeln abgewichen wird, ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich. Die Bauliche Durchbildung umfasst folgende Punkte: Ableitung der Kräfte in den Untergrund, Verstrebung, Verankerung, Gerüstbelag für Fanggerüste und für Dachfanggerüste, Eckausbildung, Seitenschutz, Zugänge und Schutzdächer. Bezüglich der Verantwortlichkeit trifft die DIN 4420 die Regelung, dass für den betriebssicheren Auf- und Abbau der Gerüste der Unternehmer der Gerüstbauarbeiten verantwortlich ist. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Unternehmer, der die Gerüste benutzt, verantwortlich. An sichtbarer Stelle muss am Gerüst ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben beinhaltet: DIN 4420, Gerüstgruppe, flächenbezogenes Nutzgewicht, Name und Anschrift des Gerüstherstellers. Mit dieser Kennzeichnung gibt der Gerüsthersteller das Gerüst zur Benutzung frei.
Arbeitsgerüste müssen neben den beschäftigten Personen auch das für die Arbeit benötigte Material und Werkzeug aufnehmen können. Schutzgerüste sollen als Fang- oder Dachfanggerüste abstürzende Personen gegen tieferen Absturz sichern. Berechnungen und bauliche Durchbildung in technischer und sicherheitstechnischer Sicht sind in DIN 4420 geregelt. Ergänzt wird die Norm durch die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau. Wenn aufgrund des Verwendungszweckes im Aufbau oder in der Wahl der Gerüstbaumaterialien von den Regeln abgewichen wird, ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich. Die Bauliche Durchbildung umfasst folgende Punkte: Ableitung der Kräfte in den Untergrund, Verstrebung, Verankerung, Gerüstbelag für Fanggerüste und für Dachfanggerüste, Eckausbildung, Seitenschutz, Zugänge und Schutzdächer. Bezüglich der Verantwortlichkeit trifft die DIN 4420 die Regelung, dass für den betriebssicheren Auf- und Abbau der Gerüste der Unternehmer der Gerüstbauarbeiten verantwortlich ist. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Unternehmer, der die Gerüste benutzt, verantwortlich. An sichtbarer Stelle muss am Gerüst ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben beinhaltet: DIN 4420, Gerüstgruppe, flächenbezogenes Nutzgewicht, Name und Anschrift des Gerüstherstellers. Mit dieser Kennzeichnung gibt der Gerüsthersteller das Gerüst zur Benutzung frei.
Bauliche Durchbildung von Fassadengerüsten
Steiger, C. (author)
Sicherheitsingenieur ; 34 ; 70-74
2003
4 Seiten, 6 Bilder, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Wiley | 2013
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