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Zwänge aus früheren Genehmigungsverfahren beim Bau des Burgholztunnels
Der zurzeit im Bau befindliche Tunnel Burgholz ist ein Teilstück der Südumgehung um die Stadt Wuppertal zwischen dem Sonnborner Kreuz (BAB 46) im Westen und der Anschlussstelle Wuppertal Ronsdorf (BAB 1) im Osten. Der Beitrag zeigt die Problematik, die zwischen den ersten Planungen Mitte der 60er Jahre und der gegenwärtigen Bauausführung des Tunnelvortriebs liegt. Aufgrund einzelner aus dem Genehmigungsverfahren resultierender Zwangspunkte ergeben sich für den Tunnelvortrieb einige Besonderheiten, bedingt durch geringe Überlagerungshöhen sowie ungünstige Gebirgseigenschaften. Der Tunnel Burgholz wird in Form von zwei, im Richtungsverkehr zu befahrenden Tunnelröhren hergestellt. Hierbei werden die nördliche Röhre auf einer Länge von 1641 m und die südliche Röhre auf einer Länge von 1635 m in geschlossener Bauweise erstellt. Im Bereich des Westportals werden die Nordröhre auf einer Länge von 13 m und die Südröhre auf einer Länge von 62 m in offener Bauweise ausgeführt. Im Bereich des Ostportals betragen die in kombinierter offener und geschlossener Bauweise herzustellenden Tunnelabschnitte für die Nordröhre 130 m und für die Südröhre 163 m. In den Bereichen mit geringen Gebirgsüberlagerungen sind Rohrschirme zwecks Gebirgsverfestigung und Setzungsminderung vorgesehen. Zur Abdichtung werden Kluftkörperinjektionen durchgeführt. Die Bauausführung am Ostportal erfolgt aufgrund der geringen Überlagerungshöhe in der Deckelbauweise. Die Tunnelinnenschale wurde aus wasserundurchlässigem Beton B25 und B35 in Verbindung mit einer Gewölbeabdichtung aus Kunststoffdichtungsbahnen hergestellt.
Zwänge aus früheren Genehmigungsverfahren beim Bau des Burgholztunnels
Der zurzeit im Bau befindliche Tunnel Burgholz ist ein Teilstück der Südumgehung um die Stadt Wuppertal zwischen dem Sonnborner Kreuz (BAB 46) im Westen und der Anschlussstelle Wuppertal Ronsdorf (BAB 1) im Osten. Der Beitrag zeigt die Problematik, die zwischen den ersten Planungen Mitte der 60er Jahre und der gegenwärtigen Bauausführung des Tunnelvortriebs liegt. Aufgrund einzelner aus dem Genehmigungsverfahren resultierender Zwangspunkte ergeben sich für den Tunnelvortrieb einige Besonderheiten, bedingt durch geringe Überlagerungshöhen sowie ungünstige Gebirgseigenschaften. Der Tunnel Burgholz wird in Form von zwei, im Richtungsverkehr zu befahrenden Tunnelröhren hergestellt. Hierbei werden die nördliche Röhre auf einer Länge von 1641 m und die südliche Röhre auf einer Länge von 1635 m in geschlossener Bauweise erstellt. Im Bereich des Westportals werden die Nordröhre auf einer Länge von 13 m und die Südröhre auf einer Länge von 62 m in offener Bauweise ausgeführt. Im Bereich des Ostportals betragen die in kombinierter offener und geschlossener Bauweise herzustellenden Tunnelabschnitte für die Nordröhre 130 m und für die Südröhre 163 m. In den Bereichen mit geringen Gebirgsüberlagerungen sind Rohrschirme zwecks Gebirgsverfestigung und Setzungsminderung vorgesehen. Zur Abdichtung werden Kluftkörperinjektionen durchgeführt. Die Bauausführung am Ostportal erfolgt aufgrund der geringen Überlagerungshöhe in der Deckelbauweise. Die Tunnelinnenschale wurde aus wasserundurchlässigem Beton B25 und B35 in Verbindung mit einer Gewölbeabdichtung aus Kunststoffdichtungsbahnen hergestellt.
Zwänge aus früheren Genehmigungsverfahren beim Bau des Burgholztunnels
Austmeyer, H.F. (author) / Mähner, D. (author)
2003
12 Seiten, 8 Bilder, 1 Tabelle, 4 Quellen
Conference paper
German
Tunnelbau , Tunnel , Projekt , Deutschland , Bauausführung , Bauweise , Linienführung , Verkehrsanlage , Baugrund , Geologie , Hydrologie , Bauwerk , Tunnelvortrieb , Machbarkeit , Machbarkeitsuntersuchung
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