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Die DIN 4226-1 definiert Regelanforderungen, welche die für die Herstellung von Beton und Mörtel einzusetzenden Gesteinskörnungen erfüllen müssen. Im Beitrag werden hierzu die wichtigsten Anforderungen und Konkretisierungen gemäß DIN EN 12620 (ab Juni 2004) beschrieben. Neben den bisher bekannten Sieben der Größen 0,1, 2,4, 8, 16, 31,5 (32) und 63 mm beinhaltet die neue Norm einen sog. 'Ergänzungssiebsatz 1' mit den Siebgrößen 5,6 (5), 11,2 (11), 22,4 (22) und 45 mm. Dadurch sind mehr Korngruppen möglich als nach der alten Norm. Diese Korngruppen werden in 'feine' und 'grobe' Gesteinskörnungen unterschieden. Die feinen Gesteinskörnungen umfassen die bisher als 'Sand' bezeichneten Korngruppen 0/1, 0/2 und 0/4. Für diese bestehen Grenzwerte von 15 Masseprozent für den Oberkornanteil und von 4 Masseprozent für den Gehalt an Feinanteilen (<= 0,063 mm). Die groben Gesteinskörnungen werden in 'enggestufte' und 'weitgestufte' Gesteinskörnungen unterschieden. Der maximal zulässige Überkornanteil beträgt 15 Masseprozent (gegenüber 10 Masseprozent nach alter Norm), der Unterkornanteil 20 Masseprozent (gegenüber 15 Masseprozent nach alter Norm). Im Gegenzug zu dieser Erhöhung der Über-/Unterkornanteile ist die Korngröße des Überkorns so begrenzt worden, dass 98 Masseprozent durch das nächstgrößere Prüfsieb (1,4-fache Größe des Nenngrößtkorns) hindurchgehen. Als weitgestufte grobe Gesteinskörnungen gelten, soweit der Grundsiebsatz Verwendung findet, die Korngruppen 2/16, 4/16, 2/32, 4/32 und 8/32. Wird der Ergänzungssiebsatz 1 einbezogen, ergeben sich die Korngruppen 2/16, 5/16, 5/22, 5/32, 8/22 und 11/32.
Die DIN 4226-1 definiert Regelanforderungen, welche die für die Herstellung von Beton und Mörtel einzusetzenden Gesteinskörnungen erfüllen müssen. Im Beitrag werden hierzu die wichtigsten Anforderungen und Konkretisierungen gemäß DIN EN 12620 (ab Juni 2004) beschrieben. Neben den bisher bekannten Sieben der Größen 0,1, 2,4, 8, 16, 31,5 (32) und 63 mm beinhaltet die neue Norm einen sog. 'Ergänzungssiebsatz 1' mit den Siebgrößen 5,6 (5), 11,2 (11), 22,4 (22) und 45 mm. Dadurch sind mehr Korngruppen möglich als nach der alten Norm. Diese Korngruppen werden in 'feine' und 'grobe' Gesteinskörnungen unterschieden. Die feinen Gesteinskörnungen umfassen die bisher als 'Sand' bezeichneten Korngruppen 0/1, 0/2 und 0/4. Für diese bestehen Grenzwerte von 15 Masseprozent für den Oberkornanteil und von 4 Masseprozent für den Gehalt an Feinanteilen (<= 0,063 mm). Die groben Gesteinskörnungen werden in 'enggestufte' und 'weitgestufte' Gesteinskörnungen unterschieden. Der maximal zulässige Überkornanteil beträgt 15 Masseprozent (gegenüber 10 Masseprozent nach alter Norm), der Unterkornanteil 20 Masseprozent (gegenüber 15 Masseprozent nach alter Norm). Im Gegenzug zu dieser Erhöhung der Über-/Unterkornanteile ist die Korngröße des Überkorns so begrenzt worden, dass 98 Masseprozent durch das nächstgrößere Prüfsieb (1,4-fache Größe des Nenngrößtkorns) hindurchgehen. Als weitgestufte grobe Gesteinskörnungen gelten, soweit der Grundsiebsatz Verwendung findet, die Korngruppen 2/16, 4/16, 2/32, 4/32 und 8/32. Wird der Ergänzungssiebsatz 1 einbezogen, ergeben sich die Korngruppen 2/16, 5/16, 5/22, 5/32, 8/22 und 11/32.
DIN EN 12610 und DIN 4226-1. Anforderungen und Änderungen
Gauda, M. (author)
Steinbruch und Sandgrube ; 96 ; 24-27
2003
4 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
German
Körnung , Korngröße , Feinkorn , Grobkorn , Kies , Sand , Beton , Gestein , EU-Norm , DIN-Norm , Kornform , Verunreinigung , Frostbeständigkeit , Materialeigenschaft , Qualitätssicherung
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