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Aktualisiert. Änderungen und Neuerungen der VDE 0833 Teil 1
Im Juni 2000 wurde der Teil 2 der VDE 0833, der die Festlegungen für Brandmeldeanlagen beschreibt, im Zusammenspiel mit der DIN 14675 veröffentlicht. Die Veränderungen der VDE 0833 betreffen besonders die Errichter aber auch Hersteller und Betreiber von GMA. Gegenüber der Vorgängerversion wurde primär der Abschnitt 5, der den Betrieb der GMA regelt, umfassend geändert. Zudem wurden einige Begriffe modifiziert und neu definiert: - Die bisherige Definition der Elektrofachkraft wurde um den Zusatz Elektrofachkraft für GMA erweitert. - Für den Betrieb und die notwendige Instandhaltung der GMA ist die enge Kooperation und Abstimmung zwischen Facherrichter und Instandhalter sowie dem Betreiber unumgänglich. Es wurde eine Begriffsunterscheidung nach eingewiesener Person und sachkundiger Person für GMA getroffen. In Abschnitt 5 wurden erstmalig Anforderungen an das Verhalten nach auftretenden Falschalarmen festgelegt. Die Grundvoraussetzungen für Instandhaltungsmaßnahmen aus der Ferne gem. Abschnitt 5.2.2. der VDE 0833-1 sind so formuliert, dass die Zugangsberechtigung zwischen dem Betreiber und dem Instandhalter schriftlich festgelegt ist, jeder Zugang zur GMA mit einem der Anlagenart entsprechend qualifizierten Übertragungsverfahren und einer Einzelfreigabe vor Ort stattfindet, jeder Zugang zur GMA und das Ändern des Leistungsumfanges der Anlage im anlageeigenen Ereignisspeicher automatisch registriert werden. Die durchzuführenden Tätigkeiten werden beschrieben. Erstmals ist gem. Passus 5.3.3. die Abweichung der im Regelfall vorgesehenen vierteljährlichen Inspektion zulässig.
Aktualisiert. Änderungen und Neuerungen der VDE 0833 Teil 1
Im Juni 2000 wurde der Teil 2 der VDE 0833, der die Festlegungen für Brandmeldeanlagen beschreibt, im Zusammenspiel mit der DIN 14675 veröffentlicht. Die Veränderungen der VDE 0833 betreffen besonders die Errichter aber auch Hersteller und Betreiber von GMA. Gegenüber der Vorgängerversion wurde primär der Abschnitt 5, der den Betrieb der GMA regelt, umfassend geändert. Zudem wurden einige Begriffe modifiziert und neu definiert: - Die bisherige Definition der Elektrofachkraft wurde um den Zusatz Elektrofachkraft für GMA erweitert. - Für den Betrieb und die notwendige Instandhaltung der GMA ist die enge Kooperation und Abstimmung zwischen Facherrichter und Instandhalter sowie dem Betreiber unumgänglich. Es wurde eine Begriffsunterscheidung nach eingewiesener Person und sachkundiger Person für GMA getroffen. In Abschnitt 5 wurden erstmalig Anforderungen an das Verhalten nach auftretenden Falschalarmen festgelegt. Die Grundvoraussetzungen für Instandhaltungsmaßnahmen aus der Ferne gem. Abschnitt 5.2.2. der VDE 0833-1 sind so formuliert, dass die Zugangsberechtigung zwischen dem Betreiber und dem Instandhalter schriftlich festgelegt ist, jeder Zugang zur GMA mit einem der Anlagenart entsprechend qualifizierten Übertragungsverfahren und einer Einzelfreigabe vor Ort stattfindet, jeder Zugang zur GMA und das Ändern des Leistungsumfanges der Anlage im anlageeigenen Ereignisspeicher automatisch registriert werden. Die durchzuführenden Tätigkeiten werden beschrieben. Erstmals ist gem. Passus 5.3.3. die Abweichung der im Regelfall vorgesehenen vierteljährlichen Inspektion zulässig.
Aktualisiert. Änderungen und Neuerungen der VDE 0833 Teil 1
Changes and innovations of VDE 0833 part 1
Crauser, J. (author)
W+S. Wirtschaftsschutz und Sicherheitstechnik ; 25 ; 16-17
2003
2 Seiten, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Wiley | 1998
Neuerungen und Änderungen bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Online Contents | 2001
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British Library Online Contents | 2010
Revision 1 zur EN 14509: Selbsttragende Sandwichelemente – Änderungen und Neuerungen
Online Contents | 2013
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