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Neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 'Grundsätze der Prävention'
Seit dem 1. Januar 2004 haben die Berufsgenossenschaften die neue Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention (BGV A1)' in Kraft gesetzt. Sie ist die Basisvorschrift und löst die bisherige UVV 'Allgemeine Vorschriften' (VBG 1) ab. Die BGV A1 setzt unübersehbare Signale für Veränderungen im berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerk. Diese zeigen sich in einer umfangreichen Reduzierung der Zahl sowie in der inhaltlichen Verschlankung der Unfallverhütungsvorschriften. Gleichzeitig erfolgt eine Verzahnung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht, aus welcher der berufsgenossenschaftlichen Prävention interessante Perspektiven erwachsen. Durch die Vorgabe von Schutzzielen eröffnet sich den Unternehmen mehr Entscheidungsraum für eigenständige Lösungen. Im Ergebnis wird das Vorschriftenwerk sichtbar schlanker gestaltet und die Betriebe werden von Doppelregelungen befreit. Die Reduzierung der Zahl der Unfallverhütungsvorschriften bringt dabei keine Nachteile für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Versicherten mit sich. Aus dem Nebeneinander von Staat und Berufsgenossenschaften bei der Rechtssetzung in der Prävention wurde ein Miteinander. Für die Berufsgenossenschaften bedeutet die Inbezugnahme der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften eine Verbreiterung der Basis für die Präventionsarbeit. Die Grundlage dafür ist mit der neuen Basisvorschrift 'Grundsätze der Prävention' gegeben.
Neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 'Grundsätze der Prävention'
Seit dem 1. Januar 2004 haben die Berufsgenossenschaften die neue Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention (BGV A1)' in Kraft gesetzt. Sie ist die Basisvorschrift und löst die bisherige UVV 'Allgemeine Vorschriften' (VBG 1) ab. Die BGV A1 setzt unübersehbare Signale für Veränderungen im berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerk. Diese zeigen sich in einer umfangreichen Reduzierung der Zahl sowie in der inhaltlichen Verschlankung der Unfallverhütungsvorschriften. Gleichzeitig erfolgt eine Verzahnung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht, aus welcher der berufsgenossenschaftlichen Prävention interessante Perspektiven erwachsen. Durch die Vorgabe von Schutzzielen eröffnet sich den Unternehmen mehr Entscheidungsraum für eigenständige Lösungen. Im Ergebnis wird das Vorschriftenwerk sichtbar schlanker gestaltet und die Betriebe werden von Doppelregelungen befreit. Die Reduzierung der Zahl der Unfallverhütungsvorschriften bringt dabei keine Nachteile für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Versicherten mit sich. Aus dem Nebeneinander von Staat und Berufsgenossenschaften bei der Rechtssetzung in der Prävention wurde ein Miteinander. Für die Berufsgenossenschaften bedeutet die Inbezugnahme der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften eine Verbreiterung der Basis für die Präventionsarbeit. Die Grundlage dafür ist mit der neuen Basisvorschrift 'Grundsätze der Prävention' gegeben.
Neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 'Grundsätze der Prävention'
New accident prevention regulation BGV A1 'Standards of prevention'
Woborschil, Heinz (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 145 ; 327-330
2004
4 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
Die "neue" Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1)
Online Contents | 2004
UB Braunschweig | 1985
|Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften" (VBG 1)
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Die neue Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (VBG 74)
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