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Vorbeugung kann viel Geld sparen. Aufbau des betrieblichen Brandschutzes
Schadenfeuer haben oft schwere Konsequenzen für einen Betrieb, die Betriebsleitung und die Mitarbeiter. Die Ursachen sind häufig im betrieblichen Brandschutz zu finden, der nicht immer im erforderlichen Umfang beachtet wird. Die Anforderungen an den Brandschutz sind im Wesentlichen in den Bauordnungen der Bundesländer niedergelegt. Darüber hinaus ergänzen Technische Regelwerke die Anforderungen an bauliche Anlagen mit besonderen Nutzungsverfahren. Ergänzende Anforderungen an den Brandschutz sind darüber hinaus in Arbeits- und Umweltschutzgesetzen formuliert. Brandschutzbeauftragte sollten sich mit Fragen zur Brandentstehung, Brandausbreitung sowie wirksamer Löscharbeiten beschäftigen. Mit zunehmender Größe eines Betriebs wachsen die Aufgaben der Betriebsleitung. Häufig werden die Aufgaben an den betrieblichen Brandschutzbeauftragten delegiert. Betrieblicher Brandschutz beginnt bei der Beseitigung von Mängeln aus Betrieb und Nutzung. Dies ist auch der Hauptwirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten (Konzeptmängel, Planungsfehler, Ausführungsfehler, Mängel aus Betrieb und Nutzung). Damit der Brandschutzbeauftragte im Namen der Betriebsleitung Aufgaben wahrnehmen kann, muss er über eine Weisungsbefugnis verfügen und ist in den Entscheidungsprozess für geplante betriebliche Veränderungen einzubeziehen: bauliche Maßnahmen, Umstellung auf andere Produktionstechniken oder Personalfragen. Unterstützung kann der Brandschutzbeauftragte von weiteren als Brandschutzhelfern unterwiesenen Betriebsangehörigen erhalten. Zur weiteren Unterstützung kann auch ein externer Brandschutzsachverständiger für die Brandgefahrenanalyse herangezogen werden.
Vorbeugung kann viel Geld sparen. Aufbau des betrieblichen Brandschutzes
Schadenfeuer haben oft schwere Konsequenzen für einen Betrieb, die Betriebsleitung und die Mitarbeiter. Die Ursachen sind häufig im betrieblichen Brandschutz zu finden, der nicht immer im erforderlichen Umfang beachtet wird. Die Anforderungen an den Brandschutz sind im Wesentlichen in den Bauordnungen der Bundesländer niedergelegt. Darüber hinaus ergänzen Technische Regelwerke die Anforderungen an bauliche Anlagen mit besonderen Nutzungsverfahren. Ergänzende Anforderungen an den Brandschutz sind darüber hinaus in Arbeits- und Umweltschutzgesetzen formuliert. Brandschutzbeauftragte sollten sich mit Fragen zur Brandentstehung, Brandausbreitung sowie wirksamer Löscharbeiten beschäftigen. Mit zunehmender Größe eines Betriebs wachsen die Aufgaben der Betriebsleitung. Häufig werden die Aufgaben an den betrieblichen Brandschutzbeauftragten delegiert. Betrieblicher Brandschutz beginnt bei der Beseitigung von Mängeln aus Betrieb und Nutzung. Dies ist auch der Hauptwirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten (Konzeptmängel, Planungsfehler, Ausführungsfehler, Mängel aus Betrieb und Nutzung). Damit der Brandschutzbeauftragte im Namen der Betriebsleitung Aufgaben wahrnehmen kann, muss er über eine Weisungsbefugnis verfügen und ist in den Entscheidungsprozess für geplante betriebliche Veränderungen einzubeziehen: bauliche Maßnahmen, Umstellung auf andere Produktionstechniken oder Personalfragen. Unterstützung kann der Brandschutzbeauftragte von weiteren als Brandschutzhelfern unterwiesenen Betriebsangehörigen erhalten. Zur weiteren Unterstützung kann auch ein externer Brandschutzsachverständiger für die Brandgefahrenanalyse herangezogen werden.
Vorbeugung kann viel Geld sparen. Aufbau des betrieblichen Brandschutzes
Configuration of fire prevention in enterprises
Menzel, Andreas (author)
W+S. Wirtschaftsschutz und Sicherheitstechnik ; 26 ; 40-42
2004
3 Seiten, 5 Bilder, 6 Quellen
Article (Journal)
German