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Mineralische RC-Baustoffe als Produkt. Das Ende der Abfalleigenschaft im Rahmen der Verwertung mineralischer Abfälle
Bisher geht die überwiegende Verwaltungspraxis davon aus, dass grundsätzlich erst mit dem Einbau des mineralischen Recycling-Baustoffes (z.B. im Straßenbau) die Verwertung der mineralischen Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) abgeschlossen ist. Für Recyclingunternehmen ist es hingegen von besonderem Interesse, dass der gefundene Zeitpunkt der Beendigung des Abfallrechtsregimes nicht unnötig zurückverlagert wird. Im Ergebnis der Betrachtungen wird festgehalten, dass bei mineralischen Recycling-Baustoffen die Abfalleigenschaft im Regelfall bereits mit der Gewinnung des Baustoffes wegfällt, denn mineralische Recycling-Baustoffe sind als sekundäre Rohstoffe rechtlich der Gruppe der Produkte zuzuordnen. Dies hat zur Folge, dass mineralische Recycling-Baustoffe mit ihrem Entstehen nicht mehr den Vorschriften des KrW-/AbfG unterliegen. Die Europäische Kommission hat mittlerweile erkannt, dass die Abgrenzung des Begriffspaares Abfall/Nicht-Abfall (d.h. Abfall/Produkt) 'durchaus verbesserungsfähig' ist und plant deshalb, objektive Kriterien herauszuarbeiten, wann ein bestimmtes Produkt zu Abfall wird. Darüber hinaus sollen solche Kriterien auch bestimmen, wann die Verwertung bestimmter Abfälle abgeschlossen ist.
Mineralische RC-Baustoffe als Produkt. Das Ende der Abfalleigenschaft im Rahmen der Verwertung mineralischer Abfälle
Bisher geht die überwiegende Verwaltungspraxis davon aus, dass grundsätzlich erst mit dem Einbau des mineralischen Recycling-Baustoffes (z.B. im Straßenbau) die Verwertung der mineralischen Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) abgeschlossen ist. Für Recyclingunternehmen ist es hingegen von besonderem Interesse, dass der gefundene Zeitpunkt der Beendigung des Abfallrechtsregimes nicht unnötig zurückverlagert wird. Im Ergebnis der Betrachtungen wird festgehalten, dass bei mineralischen Recycling-Baustoffen die Abfalleigenschaft im Regelfall bereits mit der Gewinnung des Baustoffes wegfällt, denn mineralische Recycling-Baustoffe sind als sekundäre Rohstoffe rechtlich der Gruppe der Produkte zuzuordnen. Dies hat zur Folge, dass mineralische Recycling-Baustoffe mit ihrem Entstehen nicht mehr den Vorschriften des KrW-/AbfG unterliegen. Die Europäische Kommission hat mittlerweile erkannt, dass die Abgrenzung des Begriffspaares Abfall/Nicht-Abfall (d.h. Abfall/Produkt) 'durchaus verbesserungsfähig' ist und plant deshalb, objektive Kriterien herauszuarbeiten, wann ein bestimmtes Produkt zu Abfall wird. Darüber hinaus sollen solche Kriterien auch bestimmen, wann die Verwertung bestimmter Abfälle abgeschlossen ist.
Mineralische RC-Baustoffe als Produkt. Das Ende der Abfalleigenschaft im Rahmen der Verwertung mineralischer Abfälle
Zühlsdorff, Andreas (author)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 20 ; 35-41
2004
7 Seiten, 28 Quellen
Article (Journal)
German
Verwertung mineralischer Abfälle
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