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Mengeneinschätzungen des Abbruchmaterials bei Industriegebäuden
Bei der Mengenermittlung von Abbruchmaterial wurden in bisherigen Publikationen kaum Industriegebäude berücksichtigt. Die Aussagen im Beitrag beziehen sich deshalb insbesondere auf Abbruchmaterialmengen bei Industriegebäuden. Betrachtet werden: eingeschossige Hallen mit Stahlstützen und -dachkonstruktion, eingeschossige Hallen mit tragenden Wänden aus Mauerwerk, eingeschossige Hallen aus Stahlbetonfertigteilen, mehrgeschossige Produktionsgebäude in Stahlskelettbauweise sowie mehrgeschossige Produktionsgebäude mit tragenden Mauerwerkswänden. Die Auswertung von ca. 80 Abbruchobjekten unterlag folgenden Grundsätzen: a) als untere Abbruchgrenze gilt generell -0,3 m unter Gelände, b) die abzubrechenden mineralischen Materialien Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sind - soweit vorhanden - als Bauschutt zusammengefasst, c) bei Gebäuden mit Kranausrüstung sind die Kranträger in die abzubrechenden Stahlmengen eingerechnet, d) bautechnische Besonderheiten und noch vorhandene technologische Anlagen sind bei der Mengenermittlung nicht erfasst, e) alle Abbruchobjekte wurden als frei stehend betrachtet, f) bei nicht unterkellerten Gebäuden sind die Betonfußböden des Erdgeschosses generell mit 0,2 m Dicke berücksichtigt, g) spezielle Materialien, wie Dämm- bzw. Isoliermatten, Holzwolleplatten, Glas oder Dachpappe, blieben generell unberücksichtigt, h) als mittlere Höhe des Gebäudes wird die der Berechnung des umbauten Raumes zugrunde gelegte Höhe (gemessen ab Oberfläche Gelände) bezeichnet, i) dem Stahlbeton sind auch Stahlsteindecken und Hohldielen zugeordnet.
Mengeneinschätzungen des Abbruchmaterials bei Industriegebäuden
Bei der Mengenermittlung von Abbruchmaterial wurden in bisherigen Publikationen kaum Industriegebäude berücksichtigt. Die Aussagen im Beitrag beziehen sich deshalb insbesondere auf Abbruchmaterialmengen bei Industriegebäuden. Betrachtet werden: eingeschossige Hallen mit Stahlstützen und -dachkonstruktion, eingeschossige Hallen mit tragenden Wänden aus Mauerwerk, eingeschossige Hallen aus Stahlbetonfertigteilen, mehrgeschossige Produktionsgebäude in Stahlskelettbauweise sowie mehrgeschossige Produktionsgebäude mit tragenden Mauerwerkswänden. Die Auswertung von ca. 80 Abbruchobjekten unterlag folgenden Grundsätzen: a) als untere Abbruchgrenze gilt generell -0,3 m unter Gelände, b) die abzubrechenden mineralischen Materialien Beton, Stahlbeton und Mauerwerk sind - soweit vorhanden - als Bauschutt zusammengefasst, c) bei Gebäuden mit Kranausrüstung sind die Kranträger in die abzubrechenden Stahlmengen eingerechnet, d) bautechnische Besonderheiten und noch vorhandene technologische Anlagen sind bei der Mengenermittlung nicht erfasst, e) alle Abbruchobjekte wurden als frei stehend betrachtet, f) bei nicht unterkellerten Gebäuden sind die Betonfußböden des Erdgeschosses generell mit 0,2 m Dicke berücksichtigt, g) spezielle Materialien, wie Dämm- bzw. Isoliermatten, Holzwolleplatten, Glas oder Dachpappe, blieben generell unberücksichtigt, h) als mittlere Höhe des Gebäudes wird die der Berechnung des umbauten Raumes zugrunde gelegte Höhe (gemessen ab Oberfläche Gelände) bezeichnet, i) dem Stahlbeton sind auch Stahlsteindecken und Hohldielen zugeordnet.
Mengeneinschätzungen des Abbruchmaterials bei Industriegebäuden
Korth, Dietrich (author)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 20 ; 33-36
2004
4 Seiten, 4 Bilder, 4 Quellen
Article (Journal)
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