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Die neue Gefahrstoffverordnung - Brand- und Explosionsschutz
Das Herzstück der neuen Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Ermittlung und Bewertung des Risikos von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/24/EG. Die entsprechenden Anforderungen werden z.T. gefährdungsspezifisch, z.B. bei toxischen und physikalisch-chemischen Gefährdungen, in jeweiligen Paragraphen der Verordnung geregelt. Dadurch rückt der mit den physikalisch-chemischen Gefährdungen verbundene Brand- und Explosionsschutz deutlicher in den Fokus der neuen Verordnung, als es in der bisherigen Gefahrstoffverordnung der Fall war. Bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Brand- und Explosionsschutz ist zu beachten, dass die relevanten physikalisch-chemischen Eigenschaften bzw. Kenngrößen vom Bestimmungsverfahren sowie weiteren Parametern, wie z.B. Druck und Temperatur, abhängig sind. Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegenden Schutzmaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sind im Wesentlichen im § 12 der Verordnung sowie im Anhang III Nr. 1 beschrieben. Die Ausführungen im Beitrag konzentrieren sich hierzu auf Überlegungen und Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen für den Brand- und Explosionsschutz.
Die neue Gefahrstoffverordnung - Brand- und Explosionsschutz
Das Herzstück der neuen Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Ermittlung und Bewertung des Risikos von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/24/EG. Die entsprechenden Anforderungen werden z.T. gefährdungsspezifisch, z.B. bei toxischen und physikalisch-chemischen Gefährdungen, in jeweiligen Paragraphen der Verordnung geregelt. Dadurch rückt der mit den physikalisch-chemischen Gefährdungen verbundene Brand- und Explosionsschutz deutlicher in den Fokus der neuen Verordnung, als es in der bisherigen Gefahrstoffverordnung der Fall war. Bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Brand- und Explosionsschutz ist zu beachten, dass die relevanten physikalisch-chemischen Eigenschaften bzw. Kenngrößen vom Bestimmungsverfahren sowie weiteren Parametern, wie z.B. Druck und Temperatur, abhängig sind. Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegenden Schutzmaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sind im Wesentlichen im § 12 der Verordnung sowie im Anhang III Nr. 1 beschrieben. Die Ausführungen im Beitrag konzentrieren sich hierzu auf Überlegungen und Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen für den Brand- und Explosionsschutz.
Die neue Gefahrstoffverordnung - Brand- und Explosionsschutz
The new ordinance on hazardous substances - Fire and explosion protection
Schendler, Thomas (author)
2005
4 Seiten, 4 Quellen
Article (Journal)
German
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Lexikon Brand- und Explosionsschutz
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