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Hat sich die Trinkwasserverordnung bewährt? Aus der Sicht der Branche
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat sich grundsätzlich bewährt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Januar 2003 ist der Verbraucherschutz in Bezug auf das Lebensmittel Nr. 1 - das Trinkwasser - weiter gewachsen. Bewährte Konzepte, wie die Eigenüberwachung der Trinkwasserqualität des Wasserversorgers, gepaart mit einer amtlichen Überwachung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden, werden auf der Grundlage neuer, dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasster Parameter und/oder Analyseverfahren, fortgeführt. Erstmalig werden diese durch Vorschriften für den Umgang mit Abweichungen ergänzt. Es ergeben sich durch das Inkrafttreten der TrinkwV aber auch neue Pflichten für die Wasserversorgungsunternehmen (z.B. das Erstellen von Maßnahmeplänen, veränderte Meldepflichten, akkreditierte Untersuchungsstellen), die Gesundheitsbehörden, die Installationsunternehmen und für 'Hauseigentümer', die Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgeben. Erstmalig finden die 'Allgemein anerkannten Regeln der Technik' durch direkte Verweise Einzug in eine TrinkwV. Die bei der DVGW-Hauptgeschäftstelle seit dem Inkrafttreten der Verordnung eingegangen Anfragen führten trotz der grundsätzlich positiven Bewertung der neuen TrinkwV zur Identifikation einer ganzen Reihe von Problemen, die beim Vollzug einzelner Vorschriften der Verordnung aufgetreten sind. Als für die Praxis besonders bedeutsam wurden einige Probleme bewertet, auf die im Beitrag näher eingegangen wird. (Wasserfachliche Aussprachetagung 2005, Magdeburg, DE, 05.-06. Apr. 2005)
Hat sich die Trinkwasserverordnung bewährt? Aus der Sicht der Branche
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat sich grundsätzlich bewährt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Januar 2003 ist der Verbraucherschutz in Bezug auf das Lebensmittel Nr. 1 - das Trinkwasser - weiter gewachsen. Bewährte Konzepte, wie die Eigenüberwachung der Trinkwasserqualität des Wasserversorgers, gepaart mit einer amtlichen Überwachung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden, werden auf der Grundlage neuer, dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasster Parameter und/oder Analyseverfahren, fortgeführt. Erstmalig werden diese durch Vorschriften für den Umgang mit Abweichungen ergänzt. Es ergeben sich durch das Inkrafttreten der TrinkwV aber auch neue Pflichten für die Wasserversorgungsunternehmen (z.B. das Erstellen von Maßnahmeplänen, veränderte Meldepflichten, akkreditierte Untersuchungsstellen), die Gesundheitsbehörden, die Installationsunternehmen und für 'Hauseigentümer', die Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgeben. Erstmalig finden die 'Allgemein anerkannten Regeln der Technik' durch direkte Verweise Einzug in eine TrinkwV. Die bei der DVGW-Hauptgeschäftstelle seit dem Inkrafttreten der Verordnung eingegangen Anfragen führten trotz der grundsätzlich positiven Bewertung der neuen TrinkwV zur Identifikation einer ganzen Reihe von Problemen, die beim Vollzug einzelner Vorschriften der Verordnung aufgetreten sind. Als für die Praxis besonders bedeutsam wurden einige Probleme bewertet, auf die im Beitrag näher eingegangen wird. (Wasserfachliche Aussprachetagung 2005, Magdeburg, DE, 05.-06. Apr. 2005)
Hat sich die Trinkwasserverordnung bewährt? Aus der Sicht der Branche
Did the drinking water regulation prove itself? Considerations from the water sector's point of view
Petersohn, Dietmar (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Wasser, Abwasser ; 146 ; S19-SS24
2005
6 Seiten, 1 Tabelle, 7 Quellen
Article (Journal)
German
Vorträge - Hat sich die Trinkwasserverordnung bewährt? -- Aus Sicht der Branche
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