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Uran im Trinkwasser
Trinkwasser soll frei sein von Stoffen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit bewirken können. Diese Forderung ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgeschrieben und wird bei Einhaltung der Grenzwerte weitgehend erfüllt. Obwohl Uran in der TrinkwV als Parameter nicht berücksichtigt wird, ist seine toxische Wirkung als Schwermetall unbestritten, Durch verbesserte technische Möglichkeiten der chemischen Analytik stellt die Bestimmung von Uran in sehr niedrigen Konzentrationsbereichen kein Problem mehr dar. Sie kann routinemäßig durchgeführt werden. Die WHO hat für Uran einen vorläufigen Richtwert festgelegt. Um den unmittelbaren Zusammenhang von Urankontamination im Trinkwasser und einer Schädigung der Nierenfunktion des Menschen endgültig einordnen zu können, sind weitere Studien erforderlich. Die Untersuchung sächsischer Trinkwasserproben zeigte, dass ca. 8 % der Wasserversorgungsanlagen einer nennenswerten Urankontamination unterliegen, aber nur wenige den vorläufigen WHO-Richtwert von 9 Mikrogramm/l erreichen bzw. überschreiten. Es handelt sich hierbei um kleine Dargebote, so dass davon ausgegangen werden kann, dass nur ein geringer Bevölkerungsteil betroffen ist. Unbedingt erforderlich ist es, die Situation durch eine Fortführung der Uran-Analytik weiterhin zu kontrollieren. Die Übernahme des Richtwertes in die Trinkwasserverordnung ist erstrebenswert, um Rechtssicherheit und Handlungsmöglichkeiten für die Gesundheitsämter zu schaffen. Schon jetzt sollte das Auftreten von Werten über 9 Mikrogramm/l Anlass für das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sein.
Uran im Trinkwasser
Trinkwasser soll frei sein von Stoffen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit bewirken können. Diese Forderung ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgeschrieben und wird bei Einhaltung der Grenzwerte weitgehend erfüllt. Obwohl Uran in der TrinkwV als Parameter nicht berücksichtigt wird, ist seine toxische Wirkung als Schwermetall unbestritten, Durch verbesserte technische Möglichkeiten der chemischen Analytik stellt die Bestimmung von Uran in sehr niedrigen Konzentrationsbereichen kein Problem mehr dar. Sie kann routinemäßig durchgeführt werden. Die WHO hat für Uran einen vorläufigen Richtwert festgelegt. Um den unmittelbaren Zusammenhang von Urankontamination im Trinkwasser und einer Schädigung der Nierenfunktion des Menschen endgültig einordnen zu können, sind weitere Studien erforderlich. Die Untersuchung sächsischer Trinkwasserproben zeigte, dass ca. 8 % der Wasserversorgungsanlagen einer nennenswerten Urankontamination unterliegen, aber nur wenige den vorläufigen WHO-Richtwert von 9 Mikrogramm/l erreichen bzw. überschreiten. Es handelt sich hierbei um kleine Dargebote, so dass davon ausgegangen werden kann, dass nur ein geringer Bevölkerungsteil betroffen ist. Unbedingt erforderlich ist es, die Situation durch eine Fortführung der Uran-Analytik weiterhin zu kontrollieren. Die Übernahme des Richtwertes in die Trinkwasserverordnung ist erstrebenswert, um Rechtssicherheit und Handlungsmöglichkeiten für die Gesundheitsämter zu schaffen. Schon jetzt sollte das Auftreten von Werten über 9 Mikrogramm/l Anlass für das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sein.
Uran im Trinkwasser
Uranium in drinking water
Seidel, Brigitte (author) / Tuchscherer, Thomas (author) / Hennebach, Ekkehard (author) / Partisch, Michael (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Wasser, Abwasser ; 146 ; 418-421
2005
4 Seiten, 5 Bilder, 12 Quellen
Article (Journal)
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