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Sicherheit contra Billigbau. Brandschutz von der Planung bis zur Gebäudenutzung
Der Preisverfall im Bauhandwerk hat zu einer Billigbaumentalität geführt, die auch vor dem Brandschutz nicht Halt macht. Kleine Ursachen haben oft verheerende Auswirkungen, da die gesamten Investitionen nur so sicher wie das schwächste Glied sind. Im Beitrag sind wichtige Punkte der Baugesetzgebung hinsichtlich des Brandschutzes erläutert. Anhand von Schadenfällen sind auftretende typische Schwachstellen sowie Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt. Zum so genannten Baurecht gehören alle Rechtsvorschriften, die auf die Planung und Errichtung von Bauwerken sowie sonstiger baulicher Anlagen Bezug nehmen. Festgelegt ist nicht nur die Ordnung des Bauwesens, sondern auch der Inhalt, die Form und die Grenzen der staatlichen Aufgaben. Dennoch sind an Bauten immer wieder Baumängel oder Bauschäden festzustellen, die auf Fehler Einzelner oder unzulänglicher Abstimmung zurückzuführen sind. Ein Beispiel dafür sind Lücken oder fehlende Positionen in den Leistungsverzeichnissen. Jedes technische Gewerk schafft zur Verlegung der Leitungen Öffnungen zwischen brandschutztechnisch zu trennenden Gebäudeteilen. Wer diese wieder fachgerecht zu schließen hat, ist oft ungeklärt. In der Folge sind Nachträge erforderlich. Derartige Mängel können neben Personen-oder Gebäudeschäden auch Brandgefahren oder die schnelle Ausbreitung eines Brandes bedingen. Treten während der Nutzung von Gebäuden Schäden wie ein Brand auf, sind Eigentümer und Betreiber dieser baulichen Anlagen ebenfalls verantwortlich. Sie stehen für deren Instandhaltung und den Personenschutz ein. Folgende Arten der Haftung sind zu unterscheiden: Planerhaftung durch bestehende Verträge, Planerhaftung durch das Gesetz, Haftung der bauausführenden Firmen und Betreiberhaftung. Im Bereich der Industrie haben sich Planer und Unternehmer allerdings verschiedenen Ansprüchen zum Personen-und Sachschutz zu stellen. Aus Kostengründen lehnen sie Brandschutzmaßnahmen oft ab und oft kommt es dadurch zum Schadensfall. Ein charakteristisches Beispiel für einen unzureichenden Brandschutz ist die Verwendung von Polystyroldämmstoffen im Sturzbereich. Im Brandfall besteht die Gefahr, dass brennender Hartschaum, der bei Rettungsarbeiten abtropft, Personen verletzt. Oft ergibt erst die Bauabnahme, dass tragende Decken, die mit Unterdecken bekleidet sind, den vorgegebenen Brandschutzanforderungen nicht Genüge tun. Definitiv ist der Brandschutz die Komponente, die alle Phasen des Baugeschehens und der anschließenden Nutzung einer baulichen Anlage begleitet.
Sicherheit contra Billigbau. Brandschutz von der Planung bis zur Gebäudenutzung
Der Preisverfall im Bauhandwerk hat zu einer Billigbaumentalität geführt, die auch vor dem Brandschutz nicht Halt macht. Kleine Ursachen haben oft verheerende Auswirkungen, da die gesamten Investitionen nur so sicher wie das schwächste Glied sind. Im Beitrag sind wichtige Punkte der Baugesetzgebung hinsichtlich des Brandschutzes erläutert. Anhand von Schadenfällen sind auftretende typische Schwachstellen sowie Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt. Zum so genannten Baurecht gehören alle Rechtsvorschriften, die auf die Planung und Errichtung von Bauwerken sowie sonstiger baulicher Anlagen Bezug nehmen. Festgelegt ist nicht nur die Ordnung des Bauwesens, sondern auch der Inhalt, die Form und die Grenzen der staatlichen Aufgaben. Dennoch sind an Bauten immer wieder Baumängel oder Bauschäden festzustellen, die auf Fehler Einzelner oder unzulänglicher Abstimmung zurückzuführen sind. Ein Beispiel dafür sind Lücken oder fehlende Positionen in den Leistungsverzeichnissen. Jedes technische Gewerk schafft zur Verlegung der Leitungen Öffnungen zwischen brandschutztechnisch zu trennenden Gebäudeteilen. Wer diese wieder fachgerecht zu schließen hat, ist oft ungeklärt. In der Folge sind Nachträge erforderlich. Derartige Mängel können neben Personen-oder Gebäudeschäden auch Brandgefahren oder die schnelle Ausbreitung eines Brandes bedingen. Treten während der Nutzung von Gebäuden Schäden wie ein Brand auf, sind Eigentümer und Betreiber dieser baulichen Anlagen ebenfalls verantwortlich. Sie stehen für deren Instandhaltung und den Personenschutz ein. Folgende Arten der Haftung sind zu unterscheiden: Planerhaftung durch bestehende Verträge, Planerhaftung durch das Gesetz, Haftung der bauausführenden Firmen und Betreiberhaftung. Im Bereich der Industrie haben sich Planer und Unternehmer allerdings verschiedenen Ansprüchen zum Personen-und Sachschutz zu stellen. Aus Kostengründen lehnen sie Brandschutzmaßnahmen oft ab und oft kommt es dadurch zum Schadensfall. Ein charakteristisches Beispiel für einen unzureichenden Brandschutz ist die Verwendung von Polystyroldämmstoffen im Sturzbereich. Im Brandfall besteht die Gefahr, dass brennender Hartschaum, der bei Rettungsarbeiten abtropft, Personen verletzt. Oft ergibt erst die Bauabnahme, dass tragende Decken, die mit Unterdecken bekleidet sind, den vorgegebenen Brandschutzanforderungen nicht Genüge tun. Definitiv ist der Brandschutz die Komponente, die alle Phasen des Baugeschehens und der anschließenden Nutzung einer baulichen Anlage begleitet.
Sicherheit contra Billigbau. Brandschutz von der Planung bis zur Gebäudenutzung
Kölbl, Irene (author) / Wagner, Stefan (author)
Schadenprisma ; 4-17
2005
14 Seiten, 13 Bilder, 1 Tabelle, 4 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz - Sicherheit contra Billigbau
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