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Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus. Neues Regelwerk
Seit 2004 liegen in Europa Geokunststoffe mit dem CE-Zeichen auf den Baustellen, und im Februar 2005 sind die dazugehörigen europäischen Normen der Reihe DIN EN 13249 ff, mit einer Ergänzung (Amendment) versehen, neu herausgekommen. Die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat dies umgesetzt und die 'Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL Geok E-StB05)' herausgebracht. Ergänzend ist das 'Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus (M Geok)' in Druck. Das Merkblatt enthält auch die vertragsrelevanten Themen, die bei der Neubearbeitung der ZTV E-StB berücksichtigt werden müssen. Die Lieferbedingungen (Aufzählung der Punkte, die Hersteller und Lieferer der Geokunststoffe berücksichtigen müssen) sind aus dem Merkblatt herausgenommen. Im Beitrag wird beides gemeinsam, als ein sich ergänzendes Regelwerk beschrieben. Das Regelwerk Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus besteht aus folgenden Elementen: Beschreibung der Produkte und ihrer Anwendung (Merkblatt M Geok), Technische Lieferbedingungen für Kunststoffe (TL Geok E-StB 05), Technische Vertragsbedingungen (M Geok, später ZTV E-StB), Formulare für die Baustellenkontrolle und Probenahme (M Geok) sowie Checklisten für die Anwendung (M Geok).
Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus. Neues Regelwerk
Seit 2004 liegen in Europa Geokunststoffe mit dem CE-Zeichen auf den Baustellen, und im Februar 2005 sind die dazugehörigen europäischen Normen der Reihe DIN EN 13249 ff, mit einer Ergänzung (Amendment) versehen, neu herausgekommen. Die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat dies umgesetzt und die 'Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL Geok E-StB05)' herausgebracht. Ergänzend ist das 'Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus (M Geok)' in Druck. Das Merkblatt enthält auch die vertragsrelevanten Themen, die bei der Neubearbeitung der ZTV E-StB berücksichtigt werden müssen. Die Lieferbedingungen (Aufzählung der Punkte, die Hersteller und Lieferer der Geokunststoffe berücksichtigen müssen) sind aus dem Merkblatt herausgenommen. Im Beitrag wird beides gemeinsam, als ein sich ergänzendes Regelwerk beschrieben. Das Regelwerk Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus besteht aus folgenden Elementen: Beschreibung der Produkte und ihrer Anwendung (Merkblatt M Geok), Technische Lieferbedingungen für Kunststoffe (TL Geok E-StB 05), Technische Vertragsbedingungen (M Geok, später ZTV E-StB), Formulare für die Baustellenkontrolle und Probenahme (M Geok) sowie Checklisten für die Anwendung (M Geok).
Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus. Neues Regelwerk
Geoplastics in the earth work of road constructions
Wilmers, Wilhelm (author)
Straßen- und Tiefbau ; 59 ; 12-16
2005
5 Seiten, 1 Bild, 6 Tabellen, 2 Quellen
Article (Journal)
German
Fachbeiträge - Geokunststoffe im Erdbau des Strassenbaus
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