A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Die große Unbekannte. Mehr Sicherheit durch Hausprüfverordnungen
Verordnungen über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden, auch Hausprüfverordnungen (HausPrüfVO) gibt es in vielen Bundesländern, wobei sie in Details variieren. Allen gemeinsam ist, dass sie wichtige Hinwiese zum sicheren Betrieb von Gebäuden geben. Am Beispiel Hessen werden im Beitrag folgende Fragen beantwortet: Was sind HausPrüfVO, was sind haustechnische Anlagen, wer prüft in welchen Gebäuden? Es gibt zwei unterschiedliche Prüfer, einmal den bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen, zum anderen den Sachkundigen. Die Verordnung für die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen gilt in einer Vielzahl von Gebäuden und Einrichtungen im öffentlichen und privaten Bereich sowie Verkaufsstätten, Garagen mit mehr als 1000 qm Nutzfläche, Versammlungsstätten, Gaststätten, Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Heime. Nach gängiger Lesart ist die Prüfung eine Inspektion, also eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands von technischen Mitteln eines Systems. Diese Maßnahmen beinhalten das Erstellen eines Plans, die Vorbereitung der Durchführung, die Durchführung, die Vorlage des Ergebnisses, die Auswertung und die Ableitung der notwendigen Konsequenzen. Durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige sind die lüftungstechnischen Anlagen zu überprüfen, CO-Warnanlagen, elektrische Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzstromversorgung, Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen sowie ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen. Durch Sachkundige sind zu prüfen: Rauchabzugseinrichtungen, ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen, tragbare Feuerlöscher, automatische Schiebetüren, Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen, Schutzvorhänge, elektrische Verriegelungen und Blitzschutzanlagen.
Die große Unbekannte. Mehr Sicherheit durch Hausprüfverordnungen
Verordnungen über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden, auch Hausprüfverordnungen (HausPrüfVO) gibt es in vielen Bundesländern, wobei sie in Details variieren. Allen gemeinsam ist, dass sie wichtige Hinwiese zum sicheren Betrieb von Gebäuden geben. Am Beispiel Hessen werden im Beitrag folgende Fragen beantwortet: Was sind HausPrüfVO, was sind haustechnische Anlagen, wer prüft in welchen Gebäuden? Es gibt zwei unterschiedliche Prüfer, einmal den bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen, zum anderen den Sachkundigen. Die Verordnung für die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen gilt in einer Vielzahl von Gebäuden und Einrichtungen im öffentlichen und privaten Bereich sowie Verkaufsstätten, Garagen mit mehr als 1000 qm Nutzfläche, Versammlungsstätten, Gaststätten, Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Heime. Nach gängiger Lesart ist die Prüfung eine Inspektion, also eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands von technischen Mitteln eines Systems. Diese Maßnahmen beinhalten das Erstellen eines Plans, die Vorbereitung der Durchführung, die Durchführung, die Vorlage des Ergebnisses, die Auswertung und die Ableitung der notwendigen Konsequenzen. Durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige sind die lüftungstechnischen Anlagen zu überprüfen, CO-Warnanlagen, elektrische Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzstromversorgung, Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen sowie ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen. Durch Sachkundige sind zu prüfen: Rauchabzugseinrichtungen, ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen, tragbare Feuerlöscher, automatische Schiebetüren, Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen, Schutzvorhänge, elektrische Verriegelungen und Blitzschutzanlagen.
Die große Unbekannte. Mehr Sicherheit durch Hausprüfverordnungen
Schanz, Bernhard (author)
W+S. Das Sicherheitsmagazin ; 27 ; 46-47
2005
2 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
British Library Online Contents | 2004
Mehr technische Sicherheit durch mehr Rechtsklarheit
Wiley | 1997
|Mehr Sicherheit durch Information
TIBKAT | [1971] - 1989
Mehr Sicherheit durch Drainschicht
Tema Archive | 1988
|Mehr Sicherheit durch Umkehrdachprinzip
Online Contents | 1994