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Beim Befüllen und Entleeren von Packmittel ereignen sich immer wieder schwerer Brände und Explosionen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den meistens offen durchgeführten Operationen Brennstoff und Sauerstoff sowie die Zündquelle Elektrostatik betriebsmäßig örtlich und zeitlich zusammengeführt werden und somit das Gefahrendreieck geschlossen wird, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Maßnahmen zur Vermeidung der Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen von Packmitteln und Produkten ist in vielen Fällen unmittelbar mit den betriebsmäßigen Prozessen und Operationen verbunden. Ob statische Elektrizität zu einer wirksamen Zündquelle werden kann oder nicht, hängt wesentlich davon ab, welche Materialien aufgeladen sind, wie diese angeordnet sind und wie zündempfindlich die explosionsfähige Atmosphäre ist. Neben der Erdungsproblematik steht immer wieder die Frage nach der Verwendung von aufladbaren Kunststoffen für Packmittel zur Diskussion. Von solchen Packmitteln können die für Gase und Dämpfe zündfähigen Büschelentladungen ausgehen. Zur Beurteilung der Zulassung von Packmitteln aus Kunststoff muss immer unterschieden werden, ob deren Befüllen oder Entleeren in Gegenwart brennbarer Gase oder Dämpfe erfolgt oder nicht. Im Beitrag werden folgende Verpackungen näher betrachtet: 1. Papiersäcke, 2. Kunststoffsäcke, 3. Fässer, 4. FBIC (flexible Schüttgutbehälter). Im Gegensatz zu den Packmitteln für brennbare Stäube sind die Anforderungen an Packmittel für brennbare Flüssigkeiten strenger. Hier wird auf die Behälter Fässer, Container und RIBC (Rigid Intermediate Bulk Container) eingegangen.
Beim Befüllen und Entleeren von Packmittel ereignen sich immer wieder schwerer Brände und Explosionen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den meistens offen durchgeführten Operationen Brennstoff und Sauerstoff sowie die Zündquelle Elektrostatik betriebsmäßig örtlich und zeitlich zusammengeführt werden und somit das Gefahrendreieck geschlossen wird, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Maßnahmen zur Vermeidung der Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen von Packmitteln und Produkten ist in vielen Fällen unmittelbar mit den betriebsmäßigen Prozessen und Operationen verbunden. Ob statische Elektrizität zu einer wirksamen Zündquelle werden kann oder nicht, hängt wesentlich davon ab, welche Materialien aufgeladen sind, wie diese angeordnet sind und wie zündempfindlich die explosionsfähige Atmosphäre ist. Neben der Erdungsproblematik steht immer wieder die Frage nach der Verwendung von aufladbaren Kunststoffen für Packmittel zur Diskussion. Von solchen Packmitteln können die für Gase und Dämpfe zündfähigen Büschelentladungen ausgehen. Zur Beurteilung der Zulassung von Packmitteln aus Kunststoff muss immer unterschieden werden, ob deren Befüllen oder Entleeren in Gegenwart brennbarer Gase oder Dämpfe erfolgt oder nicht. Im Beitrag werden folgende Verpackungen näher betrachtet: 1. Papiersäcke, 2. Kunststoffsäcke, 3. Fässer, 4. FBIC (flexible Schüttgutbehälter). Im Gegensatz zu den Packmitteln für brennbare Stäube sind die Anforderungen an Packmittel für brennbare Flüssigkeiten strenger. Hier wird auf die Behälter Fässer, Container und RIBC (Rigid Intermediate Bulk Container) eingegangen.
Neue Entwicklungen im Bereich Elektrostatik: Verpackungen
Glor, M. (author)
2006
16 Seiten, 3 Bilder, 16 Quellen
Conference paper
German
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