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In Deutschland steht zurzeit eine Aktualisierung der so genannten Richtlinien für die Berechnung der Ablösebeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke an. Zudem sollen die Richtlinien, die bisher nur empfehlenden Charakter besassen, in eine Bundesverordnung (rechtlich bindend) überführt werden. Erstmals sollen darin auch Holzstrassenbrücken Berücksichtigung finden. Obwohl der vorliegende Entwurf bereits zu Gunsten des Holzbaus verändert worden ist, liegen die Werte für die Nutzungsdauer immer noch zu tief bzw. für die Unterhaltskosten zu hoch. In unseren Untersuchungen wurden folgende jährlichen Unterhaltskosten für Wartung, Instandhaltung und Erneuerung ermittelt: 1,0 % (der Investitionskosten) für überdachte Brücken und 1,8 % für offene Brücken ohne Schutzdach. In einer im letzten Jahr erschienenen Studie konnte überdies anhand einer repräsentativen Anzahl von Holzbrücken nachgewiesen werden, dass sich moderne geschützte Brücken genauso dauerhaft verhalten wie solche mit Satteldach. Auf Grundlage aller bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen müsste daher in der Ablöserichtlinie nicht zwischen mit und ohne Schutzdach unterschieden werden, sondern zwischen nicht geschützt und geschützt. Über 200 Jahre alte Holzbrücken, vor allem in den Alpenländern, beweisen, dass mit einem sorgfältigen konstruktiven Holzschutz eine sehr lange Lebensdauer möglich ist. Aufgrund all dieser Erfahrungen sollten die Anpassungen der Ablöserichtlinie aus der Sicht des Verfassers über die bisherigen Vorschläge hinausgehen. Dies gilt allerdings nur für die geschützten Holzbrücken. Die Werte der theoretischen Nutzungsdauer für nicht geschützte Geh- und Radwege sollten hingegen belassen oder sogar eher reduziert werden Bei ungeschützten Konstruktionen wird die theoretische Nutzungsdauer von 40 Jahren nicht selten verfehlt.
In Deutschland steht zurzeit eine Aktualisierung der so genannten Richtlinien für die Berechnung der Ablösebeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke an. Zudem sollen die Richtlinien, die bisher nur empfehlenden Charakter besassen, in eine Bundesverordnung (rechtlich bindend) überführt werden. Erstmals sollen darin auch Holzstrassenbrücken Berücksichtigung finden. Obwohl der vorliegende Entwurf bereits zu Gunsten des Holzbaus verändert worden ist, liegen die Werte für die Nutzungsdauer immer noch zu tief bzw. für die Unterhaltskosten zu hoch. In unseren Untersuchungen wurden folgende jährlichen Unterhaltskosten für Wartung, Instandhaltung und Erneuerung ermittelt: 1,0 % (der Investitionskosten) für überdachte Brücken und 1,8 % für offene Brücken ohne Schutzdach. In einer im letzten Jahr erschienenen Studie konnte überdies anhand einer repräsentativen Anzahl von Holzbrücken nachgewiesen werden, dass sich moderne geschützte Brücken genauso dauerhaft verhalten wie solche mit Satteldach. Auf Grundlage aller bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen müsste daher in der Ablöserichtlinie nicht zwischen mit und ohne Schutzdach unterschieden werden, sondern zwischen nicht geschützt und geschützt. Über 200 Jahre alte Holzbrücken, vor allem in den Alpenländern, beweisen, dass mit einem sorgfältigen konstruktiven Holzschutz eine sehr lange Lebensdauer möglich ist. Aufgrund all dieser Erfahrungen sollten die Anpassungen der Ablöserichtlinie aus der Sicht des Verfassers über die bisherigen Vorschläge hinausgehen. Dies gilt allerdings nur für die geschützten Holzbrücken. Die Werte der theoretischen Nutzungsdauer für nicht geschützte Geh- und Radwege sollten hingegen belassen oder sogar eher reduziert werden Bei ungeschützten Konstruktionen wird die theoretische Nutzungsdauer von 40 Jahren nicht selten verfehlt.
Langes Leben für Holzbrücken
Gerold, Matthias (author)
tec21 ; 132 ; 14-16
2006
3 Seiten, 10 Bilder, 6 Quellen
Article (Journal)
German
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