A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Verwaltungsvorschriften auf dem Prüfstand. Am Beispiel der LAGA-Mitteilung 20
Die umweltrechtlichen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen und damit auch der Einsatz von Bauprodukten sollen verschärft werden. Es geht dabei um die sogenannte Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall (LAGA), die mit Stand vom 6.11.1997 die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen regelt, und bei der aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Abfallrecht und im Bodenschutzrecht insbesondere der Allgemeine Teil (Teil 1) dieses Regelwerkes nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, da die geltenden LAGA-Regeln vor Erlass des Bundes-Bodenschutzgesetzes erarbeitet wurden. Den Schwerpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung bilden hierzu im Beitrag die Verwaltungsvorschriften, die unverzichtbar aber gleichzeitig auch problematisch sein können. Auch für Verbände und Unternehmen erfordert die große Bedeutung von Verwaltungsvorschriften ein Umdenken: Verwaltungsvorschriften sind vor allem Anwendungshilfen im Einzelfall und sollen Entscheidungsängste und Beurteilungsunsicherheiten abbauen, um raschen Gesetzesvollzug zu gewährleisten und eine gleichmäßige Gesetzeshandhabung sicherstellen.
Verwaltungsvorschriften auf dem Prüfstand. Am Beispiel der LAGA-Mitteilung 20
Die umweltrechtlichen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen und damit auch der Einsatz von Bauprodukten sollen verschärft werden. Es geht dabei um die sogenannte Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall (LAGA), die mit Stand vom 6.11.1997 die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen regelt, und bei der aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Abfallrecht und im Bodenschutzrecht insbesondere der Allgemeine Teil (Teil 1) dieses Regelwerkes nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, da die geltenden LAGA-Regeln vor Erlass des Bundes-Bodenschutzgesetzes erarbeitet wurden. Den Schwerpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung bilden hierzu im Beitrag die Verwaltungsvorschriften, die unverzichtbar aber gleichzeitig auch problematisch sein können. Auch für Verbände und Unternehmen erfordert die große Bedeutung von Verwaltungsvorschriften ein Umdenken: Verwaltungsvorschriften sind vor allem Anwendungshilfen im Einzelfall und sollen Entscheidungsängste und Beurteilungsunsicherheiten abbauen, um raschen Gesetzesvollzug zu gewährleisten und eine gleichmäßige Gesetzeshandhabung sicherstellen.
Verwaltungsvorschriften auf dem Prüfstand. Am Beispiel der LAGA-Mitteilung 20
Dombert, Matthias (author)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 22 ; 21-24
2006
4 Seiten
Article (Journal)
German
Schlauchlining für die LAGA Hessen 2010
Online Contents | 2010
Lagã Bāhāḥ, Mahākāla statue, view from N
DataCite | 2021
|Umweltstandards in Verwaltungsvorschriften
Online Contents | 1994
|