A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Signaltechnische Anforderungen in Straßentunneln
Bedingt durch Unfälle in Tunneln, die in der Vergangenheit bereits zu Katastrophen geführt haben, wurden die in Deutschland geltenden 'Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln' (RABT) vollständig überarbeitet. Die neue Fassung der RABT räumt neben der Vermeidung von Störfällen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer höchste Priorität ein. Um eine schnelle Selbstrettung der Tunnelnutzer gewährleisten zu können, müssen die Fluchtwege und Notrufstationen auch bei Rauch eindeutig und schnell erfasst werden können. Daher fordern die neuen Richtlinien eine weitere, nur im Brandfall betriebene Kennzeichnung der Fluchtwege und Notrufstationen. Das heißt, an den grünen Notausgangsschildern sind eine klare Blitzleuchte und an den blauen Notrufstationsschildern eine gelbe Rundumleuchte anzubringen. Als weitere Anforderung wird in dieser Richtlinie festgehalten, dass die durch die Sicherheitseinrichtungen vermittelten Informationen eindeutig und diese Einrichtungen zudem robust, sicher und wartungsfreundlich sein müssen. Diesen Anforderungen genügen bspw. die klaren Blitzleuchten 828 und 829 bzw. die Drehspiegelleuchte 883 oder die Rundumleuchte 884 von der Firma Werma Signaltechnik. Bezüglich der technischen Anforderungen wie Temperaturbeständigkeit, Staub- und Wasserresistenz erweisen sich sowohl die Blitz- als auch die Rundumleuchten als sehr robust und zuverlässig im Straßentunnel-Einsatz.
Signaltechnische Anforderungen in Straßentunneln
Bedingt durch Unfälle in Tunneln, die in der Vergangenheit bereits zu Katastrophen geführt haben, wurden die in Deutschland geltenden 'Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln' (RABT) vollständig überarbeitet. Die neue Fassung der RABT räumt neben der Vermeidung von Störfällen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer höchste Priorität ein. Um eine schnelle Selbstrettung der Tunnelnutzer gewährleisten zu können, müssen die Fluchtwege und Notrufstationen auch bei Rauch eindeutig und schnell erfasst werden können. Daher fordern die neuen Richtlinien eine weitere, nur im Brandfall betriebene Kennzeichnung der Fluchtwege und Notrufstationen. Das heißt, an den grünen Notausgangsschildern sind eine klare Blitzleuchte und an den blauen Notrufstationsschildern eine gelbe Rundumleuchte anzubringen. Als weitere Anforderung wird in dieser Richtlinie festgehalten, dass die durch die Sicherheitseinrichtungen vermittelten Informationen eindeutig und diese Einrichtungen zudem robust, sicher und wartungsfreundlich sein müssen. Diesen Anforderungen genügen bspw. die klaren Blitzleuchten 828 und 829 bzw. die Drehspiegelleuchte 883 oder die Rundumleuchte 884 von der Firma Werma Signaltechnik. Bezüglich der technischen Anforderungen wie Temperaturbeständigkeit, Staub- und Wasserresistenz erweisen sich sowohl die Blitz- als auch die Rundumleuchten als sehr robust und zuverlässig im Straßentunnel-Einsatz.
Signaltechnische Anforderungen in Straßentunneln
Safety lighting in road tunnels
Tunnel ; 25 ; 58-59
2006
2 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
English , German
Schienenfußverkabelung für signaltechnische Zwecke
IuD Bahn | 2000
|Beluftung von Strassentunneln Anforderungen von Richtlinien vs. Umsetzbarkeit in Projekten
British Library Conference Proceedings | 2008
|Tema Archive | 2009
|