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Aktueller Stand der Regelungen für die Bemessung von tragenden Bauteilen aus Glas
Mit zunehmendem konstruktiven Glasbau ist auch eine starke Weiterentwicklung bei den bautechnischen Regelungen festzustellen. In diesem Beitrag werden die beachtenswerten Änderungen näher betrachtet, die seit dem Beitrag in Stahlbau, Heft 5 (2004), S. 348-355: Möglichkeiten der Bemessung von Bauteilen aus Glas, eingetreten sind. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Gleichungen zur Bemessung, dem Regelungsumfang und konstruktiven Festlegungen. Aus Gründen der Kompatibilität mit anderen Baustoffen wurde auch für den Glasbau das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte übernommen. Die Entwurfsfassungen der E-TRLV und der E-TRPV:Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen vom September 2005, bzw. für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen vom August 2005 enthalten überwiegend veränderte konstruktive Festlegungen. Nachweisgleichung und Grenzwerte sind gegenüber der TRLV von 1998 unverändert. Vom Normentwurf E DIN 18008 sind bisher die Teile 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen und 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen veröffentlicht worden. Der rechnerische Nachweis der Tragsicherheit ist dementsprechend nach dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte zu führen. Die Nachweise der Gebrauchstauglichkeit sind in den folgenden Teilen geregelt, da sie von den jeweiligen Anwendungen abhängen. Bei einem Vergleich der Regeln ist festzustellen, daß bei vorgespannten Gläsern eine Bemessung nach E DIN 18008 bei vergleichbarer Ausnutzung kleinere Glasdicken ergeben wird, und daß die Verhältnisse bei Spiegelglas umgekehrt sind.
Aktueller Stand der Regelungen für die Bemessung von tragenden Bauteilen aus Glas
Mit zunehmendem konstruktiven Glasbau ist auch eine starke Weiterentwicklung bei den bautechnischen Regelungen festzustellen. In diesem Beitrag werden die beachtenswerten Änderungen näher betrachtet, die seit dem Beitrag in Stahlbau, Heft 5 (2004), S. 348-355: Möglichkeiten der Bemessung von Bauteilen aus Glas, eingetreten sind. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Gleichungen zur Bemessung, dem Regelungsumfang und konstruktiven Festlegungen. Aus Gründen der Kompatibilität mit anderen Baustoffen wurde auch für den Glasbau das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte übernommen. Die Entwurfsfassungen der E-TRLV und der E-TRPV:Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen vom September 2005, bzw. für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen vom August 2005 enthalten überwiegend veränderte konstruktive Festlegungen. Nachweisgleichung und Grenzwerte sind gegenüber der TRLV von 1998 unverändert. Vom Normentwurf E DIN 18008 sind bisher die Teile 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen und 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen veröffentlicht worden. Der rechnerische Nachweis der Tragsicherheit ist dementsprechend nach dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte zu führen. Die Nachweise der Gebrauchstauglichkeit sind in den folgenden Teilen geregelt, da sie von den jeweiligen Anwendungen abhängen. Bei einem Vergleich der Regeln ist festzustellen, daß bei vorgespannten Gläsern eine Bemessung nach E DIN 18008 bei vergleichbarer Ausnutzung kleinere Glasdicken ergeben wird, und daß die Verhältnisse bei Spiegelglas umgekehrt sind.
Aktueller Stand der Regelungen für die Bemessung von tragenden Bauteilen aus Glas
Siebert, Geralt (author)
Stahlbau ; 75 ; 663-669
2006
7 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 14 Quellen
Article (Journal)
German
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