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Risiken bei Photovoltaikanlagen. Verunsicherung wegen fehlender Errichtungsbestimmungen
Photovoltaikanlagen liefern, je nach Auslegung, Spannungen bis zu 750 Volt und mehreren Ampere. Bei entsprechenden Leistungsparametern besteht deshalb ein Gefährdungspotenzial bis zur Lebensgefahr. Ordnungsgemäß hergestellte und errichtete Photovoltaikanlagen sind ausreichend isoliert, so dass eine gefährliche Spannung nur im Fehlerfall abgegriffen werden kann. Für diese Fehler müssen Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Neben der Gefahr für Personen ist bei Photovoltaikanlagen auch die Gefahr für Nutztiere und die Brandgefahr zu beachten. Für den Schutz bei Kurzschluss ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen, die in konventionellen Netzsystemen wirksam sind, bei Photovoltaikanlagen wegen der geringen Kurzschlussströme nicht anwendbar sind. Der Markt bietet PV-Wechselrichter mit den Schutzklassen I und II an. Die Kabel bzw. Leitungen zwischen dem PV-Generator und dem PV-Wechselrichter sind nicht gegen Isolationsfehler, Überlast oder Kurzschluss geschützt. Die PV-String-, PV-Array- und PV-Gleichstromhauptkabel/-leitungen müssen deshalb in einer solchen Weise errichtet werden, dass das Risiko eines Erdschlusses oder Kurzschlusses auf ein Minimum reduziert ist. Dies kann durch eine geschützte Kabelverlegung, Verlegung innerhalb von metallenen Schutzrohren und Verstärkung durch Verwendung von Einleiterkabeln oder -leitungen gewährleistet werden.
Risiken bei Photovoltaikanlagen. Verunsicherung wegen fehlender Errichtungsbestimmungen
Photovoltaikanlagen liefern, je nach Auslegung, Spannungen bis zu 750 Volt und mehreren Ampere. Bei entsprechenden Leistungsparametern besteht deshalb ein Gefährdungspotenzial bis zur Lebensgefahr. Ordnungsgemäß hergestellte und errichtete Photovoltaikanlagen sind ausreichend isoliert, so dass eine gefährliche Spannung nur im Fehlerfall abgegriffen werden kann. Für diese Fehler müssen Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Neben der Gefahr für Personen ist bei Photovoltaikanlagen auch die Gefahr für Nutztiere und die Brandgefahr zu beachten. Für den Schutz bei Kurzschluss ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen, die in konventionellen Netzsystemen wirksam sind, bei Photovoltaikanlagen wegen der geringen Kurzschlussströme nicht anwendbar sind. Der Markt bietet PV-Wechselrichter mit den Schutzklassen I und II an. Die Kabel bzw. Leitungen zwischen dem PV-Generator und dem PV-Wechselrichter sind nicht gegen Isolationsfehler, Überlast oder Kurzschluss geschützt. Die PV-String-, PV-Array- und PV-Gleichstromhauptkabel/-leitungen müssen deshalb in einer solchen Weise errichtet werden, dass das Risiko eines Erdschlusses oder Kurzschlusses auf ein Minimum reduziert ist. Dies kann durch eine geschützte Kabelverlegung, Verlegung innerhalb von metallenen Schutzrohren und Verstärkung durch Verwendung von Einleiterkabeln oder -leitungen gewährleistet werden.
Risiken bei Photovoltaikanlagen. Verunsicherung wegen fehlender Errichtungsbestimmungen
Petzenhauser, Heribert (author)
Schadenprisma ; 22-25
2006
4 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
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