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In Großbritannien sind am 1. Oktober 2006 vollständig überarbeitete Vorschriften zum Brandschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten, die sämtliche bisherigen Vorschriften und die daraus abgeleiteten Genehmigungen ungültig machen. Grundlage der neuen Vorschriften ist eine Brandrisikoabschätzung durch den für jeden Betrieb vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten, der entweder der für seinen Arbeitsplatz verantwortliche (und entscheidungsbefugte) Mitarbeiter, ein anderer, für den Arbeitsplatz Verantwortlicher oder der Betriebsinhaber ist. Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Personen am Arbeitsplatz und in der unmittelbaren Umgebung verantwortlich und muss einen Stellvertreter bestimmen, der über eine ausreichende Ausbildung und Erfahrung verfügen muss, um Brandrisikoabschätzungen vornehmen und Brandschutzvorrichtungen installieren zu können. Die erforderliche Brandrisikoabschätzung muss überwacht und an geänderte Arbeitsplatzbedingungen angepasst werden, alle entsprechenden Maßnahmen sind zu dokumentieren. Wichtige Aufgaben für Brandschutzbeauftragte und Stellvertreter sind die Schaffung und Beschilderung von Notausgängen, Installation von Feueralarmeinrichtungen und Notbeleuchtungen, Beschaffung und Instandhaltung von Ausrüstungen zur Brandbekämpfung, die Schulung aller Mitarbeiter in Fragen der Brandvermeidung und des richtigen Verhaltens im Brandfall sowie die Ausarbeitung vor Evakuierungsplänen, Planung und Durchführung von Katastrophenübungen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird durch die örtliche Feuerwehr überwacht. Die Verantwortlichkeit für den Brandschutz kann an außenstehende Dienstleister vergeben werden; der Brandschutzbeauftragte ist dann für die Auswahl des Vertragsnehmers verantwortlich.
In Großbritannien sind am 1. Oktober 2006 vollständig überarbeitete Vorschriften zum Brandschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten, die sämtliche bisherigen Vorschriften und die daraus abgeleiteten Genehmigungen ungültig machen. Grundlage der neuen Vorschriften ist eine Brandrisikoabschätzung durch den für jeden Betrieb vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten, der entweder der für seinen Arbeitsplatz verantwortliche (und entscheidungsbefugte) Mitarbeiter, ein anderer, für den Arbeitsplatz Verantwortlicher oder der Betriebsinhaber ist. Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Personen am Arbeitsplatz und in der unmittelbaren Umgebung verantwortlich und muss einen Stellvertreter bestimmen, der über eine ausreichende Ausbildung und Erfahrung verfügen muss, um Brandrisikoabschätzungen vornehmen und Brandschutzvorrichtungen installieren zu können. Die erforderliche Brandrisikoabschätzung muss überwacht und an geänderte Arbeitsplatzbedingungen angepasst werden, alle entsprechenden Maßnahmen sind zu dokumentieren. Wichtige Aufgaben für Brandschutzbeauftragte und Stellvertreter sind die Schaffung und Beschilderung von Notausgängen, Installation von Feueralarmeinrichtungen und Notbeleuchtungen, Beschaffung und Instandhaltung von Ausrüstungen zur Brandbekämpfung, die Schulung aller Mitarbeiter in Fragen der Brandvermeidung und des richtigen Verhaltens im Brandfall sowie die Ausarbeitung vor Evakuierungsplänen, Planung und Durchführung von Katastrophenübungen. Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird durch die örtliche Feuerwehr überwacht. Die Verantwortlichkeit für den Brandschutz kann an außenstehende Dienstleister vergeben werden; der Brandschutzbeauftragte ist dann für die Auswahl des Vertragsnehmers verantwortlich.
Fire safety, the new regime
Die neuen Vorschriften zum Brandschutz
Darlington, Stuart (author)
Foundry Trade Journal ; 180 ; 192
2006
1 Seite
Article (Journal)
English
Fire safety: Engineered approach to fire safety
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FIRE, SECURITY & LIFE SAFETY - Casino fire safety
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how the new licensing regime in England and Wales will interact with fire safety law
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