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Künstliche Intelligenz senkt Energiekosten. Der Energiepass und die Gebäudeautomation
Die Europäische Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden ist am 8. September 2005 in Kraft getreten. Die Richtlinie betrifft den Wohn- und Nicht-Wohnbau, wie z.B. Büro- oder öffentliche Gebäude und wird die energetische Betrachtungsweise für Nicht-Wohngebäude grundlegend ändern, da sie alle für den Betrieb eines Gebäudes wesentlichen Energien erfasst. Den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurde eine Frist bis zum 4. Januar 2006 zur Umsetzung in nationales Recht gegeben. Die wesentlichsten Neuerungen aus Sicht der Gebäudeautomation sind die integrale Berechnungsmethode nach der neuen DIN V 18599, die den Energiebedarf in Nicht-Wohngebäuden für Heizen, Kühlen, Lüften und Beleuchten in einem Regelwerk berücksichtigt sowie der Gebäudeenergiepass als sichtbarer Ausweis der energetischen Qualität eines Gebäudes. Für die Bewertung von Energieeinsparmaßnamen hat das neue Recht massive Auswirkungen. Rechnerisch werden konventionelle Energiesparmaßnahmen wie verbesserte Dämmung, Isolierglasfenster oder der Austausch des Heizkessels in der Gesamtbetrachtung etwa die Hälfte ihres Wirkungsgrades einbüßen. Dagegen gewinnen Lösungen, die den Energieverbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung verringern, an Bedeutung. Intelligente Energiesparkonzepte zielen darauf ab, nur genau soviel an Energie zur Verfügungzu stellen, wie für die Nutzung eines Raumes benötigt werden. Die technischen Voraussetzungen schafft die in die Gebäudeautomation integrierte Raumautomation auf Basis der LON-Technologie. Mit LON lassen sich Netzwerke aufbauen, in denen die Gebäudetechnik untereinander über eine einheitliche Sprache kommuniziert und ihre Aktivitäten intelligent aufeinander abstimmt.
Künstliche Intelligenz senkt Energiekosten. Der Energiepass und die Gebäudeautomation
Die Europäische Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden ist am 8. September 2005 in Kraft getreten. Die Richtlinie betrifft den Wohn- und Nicht-Wohnbau, wie z.B. Büro- oder öffentliche Gebäude und wird die energetische Betrachtungsweise für Nicht-Wohngebäude grundlegend ändern, da sie alle für den Betrieb eines Gebäudes wesentlichen Energien erfasst. Den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurde eine Frist bis zum 4. Januar 2006 zur Umsetzung in nationales Recht gegeben. Die wesentlichsten Neuerungen aus Sicht der Gebäudeautomation sind die integrale Berechnungsmethode nach der neuen DIN V 18599, die den Energiebedarf in Nicht-Wohngebäuden für Heizen, Kühlen, Lüften und Beleuchten in einem Regelwerk berücksichtigt sowie der Gebäudeenergiepass als sichtbarer Ausweis der energetischen Qualität eines Gebäudes. Für die Bewertung von Energieeinsparmaßnamen hat das neue Recht massive Auswirkungen. Rechnerisch werden konventionelle Energiesparmaßnahmen wie verbesserte Dämmung, Isolierglasfenster oder der Austausch des Heizkessels in der Gesamtbetrachtung etwa die Hälfte ihres Wirkungsgrades einbüßen. Dagegen gewinnen Lösungen, die den Energieverbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung verringern, an Bedeutung. Intelligente Energiesparkonzepte zielen darauf ab, nur genau soviel an Energie zur Verfügungzu stellen, wie für die Nutzung eines Raumes benötigt werden. Die technischen Voraussetzungen schafft die in die Gebäudeautomation integrierte Raumautomation auf Basis der LON-Technologie. Mit LON lassen sich Netzwerke aufbauen, in denen die Gebäudetechnik untereinander über eine einheitliche Sprache kommuniziert und ihre Aktivitäten intelligent aufeinander abstimmt.
Künstliche Intelligenz senkt Energiekosten. Der Energiepass und die Gebäudeautomation
Spelsberg, Jan (author)
Umweltmagazin ; 36 ; 62-63
2006
2 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
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