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Evakuierungspläne für Kunst und Kulturgut. Brandschutz oft vernachlässigt
Die stets gegenwärtige Gefahr eines Brandausbruchs macht es erforderlich, zum Schutz von Kulturgütern entsprechende Konzepte bereits bei der Planung eines Objektes einfließen zu lassen. Das gilt in gleichem Maße für andere drohende Gefahren, wie z.B. Naturkatastrophen (bspw. Überschwemmungen), Rohrbruch im Gebäude mit anschließendem Wasseraustritt, Diebstahl, Beschädigung durch Attentate usw. Bei jeder Gefahrenvorbeugung müssen die Schutzziele definiert und bei der Planung des Objektes die baulichen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen auf die Betriebsart abgestimmt werden. Aus dem Unikatcharakter von Kunst und Kulturgut erwächst dabei eine besondere Verpflichtung zur Fürsorge für die Erhaltung und Bewahrung durch alle Beteiligten: Wo immer möglich, nichtbrennbare Baustoffe verwenden; Brandlasten, insbesondere in Werkstätten und Magazinen, minimieren; Kleine Brandabschnitte bilden Brandwände, Brandschutztüren und -tore als Brandabschnittsbildungen intakt halten; Einbau spezieller Brandmeldeanlagen, die sehr kurze Interventionsmaßnahmen ermöglichen (Rauchabsaugsystem - RAS; Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik (z. B. Oxy-Reduct); Wahl der Löschmittel entsprechend dem zu schützenden Gut; Einhaltung der Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen und elektrische Anlagen; Laufende Begehungen, z.B. durch Brandschutzbeauftragte, Feststellung von Mängeln und deren schnellstmögliche Beseitigung usw. Der abwehrende Brandschutz wird im Allgemeinen durch die öffentliche Feuerwehr wahrgenommen. Ziel eines Leitfadens für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen von Kunst und Kulturgut ist es, den Verantwortlichen ein Hilfsmittel zur individuellen Planung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zu geben. (GDV-Broschüre Leitfaden für Evakuierungs- und Rettungspläne für Kunst und Kulturgut - VdS 3434).
Evakuierungspläne für Kunst und Kulturgut. Brandschutz oft vernachlässigt
Die stets gegenwärtige Gefahr eines Brandausbruchs macht es erforderlich, zum Schutz von Kulturgütern entsprechende Konzepte bereits bei der Planung eines Objektes einfließen zu lassen. Das gilt in gleichem Maße für andere drohende Gefahren, wie z.B. Naturkatastrophen (bspw. Überschwemmungen), Rohrbruch im Gebäude mit anschließendem Wasseraustritt, Diebstahl, Beschädigung durch Attentate usw. Bei jeder Gefahrenvorbeugung müssen die Schutzziele definiert und bei der Planung des Objektes die baulichen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen auf die Betriebsart abgestimmt werden. Aus dem Unikatcharakter von Kunst und Kulturgut erwächst dabei eine besondere Verpflichtung zur Fürsorge für die Erhaltung und Bewahrung durch alle Beteiligten: Wo immer möglich, nichtbrennbare Baustoffe verwenden; Brandlasten, insbesondere in Werkstätten und Magazinen, minimieren; Kleine Brandabschnitte bilden Brandwände, Brandschutztüren und -tore als Brandabschnittsbildungen intakt halten; Einbau spezieller Brandmeldeanlagen, die sehr kurze Interventionsmaßnahmen ermöglichen (Rauchabsaugsystem - RAS; Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik (z. B. Oxy-Reduct); Wahl der Löschmittel entsprechend dem zu schützenden Gut; Einhaltung der Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen und elektrische Anlagen; Laufende Begehungen, z.B. durch Brandschutzbeauftragte, Feststellung von Mängeln und deren schnellstmögliche Beseitigung usw. Der abwehrende Brandschutz wird im Allgemeinen durch die öffentliche Feuerwehr wahrgenommen. Ziel eines Leitfadens für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen von Kunst und Kulturgut ist es, den Verantwortlichen ein Hilfsmittel zur individuellen Planung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zu geben. (GDV-Broschüre Leitfaden für Evakuierungs- und Rettungspläne für Kunst und Kulturgut - VdS 3434).
Evakuierungspläne für Kunst und Kulturgut. Brandschutz oft vernachlässigt
Völksen, Werner (author)
Schadenprisma ; 9-11
2006
3 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
Brandschutz - Sicherheit für Kulturgut
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|Gesetze-Vorschriften - Evakuierungspläne für Kunst und Kulturgut
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